Wohngeld - Lastenzuschuss > Buchstaben A-Z

Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann ein Rechtsanspruch auf Wohngeld geltend gemacht werden.

Hier finden Sie den Link zum Wohngeldrechner für die Probeberechnung.

Leistungsbeschreibung
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Weiterleistung für Wohngeld beantragen
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als
  • Mietzuschuss oder als
  • Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie ein niedriges Einkommen oberhalb der Grundsicherung haben und zu einer dieser Personengruppen gehören:
  • Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
  • erwerbstätige Familien, Alleinerziehende und Paare mit niedrigen Einkommen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt einen BAföG-Anspruch hat
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen
Sie können Wohngeld als
  • Mietzuschuss erhalten. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel:
    • Wohnraum gemietet haben
    • Wohnraum als Untermieterin oder Untermieter bewohnen
    • in einer Einrichtung zum Beispiel für Menschen mit Behinderung leben
  • Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
In der Regel wird Ihnen das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen. Danach müssen Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:
  • Bürgergeld
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
Weiterhin erhalten Personen kein Wohngeld, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
  • Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld
  • Sicherung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme am Sonderprogramm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen Fachkräften aus Europa" (MobiPro-EU)
Dies gilt auch, wenn diese Leistungen Ihnen nur dem Grunde nach zustehen. In diesen Fällen wird die Leistung nur der Höhe nach versagt. Wenn aber in Ihrem Haushalt mindestens ein Haushaltsmitglied nicht berechtigt ist, eine dieser Leistungen zu empfangen, zum Beispiel das Kind einer alleinerziehenden Person oder die Eltern von Studierenden, haben Sie dennoch ein Wohngeldanspruch. Dieser besteht auch, wenn Sie die Leistungen ausschließlich als Darlehen erhalten.
Alle Regionen in Deutschland sind in 7 verschiedene Mietstufen eingeteilt, da die Mietpreise stark variieren. Entsprechend sind die Einkommensobergrenzen für die Wohngeldberechtigung unterschiedlich. Mit einem Wohngeldrechner können Sie vorab berechnen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wenn Sie über ein schwankendes Einkommen verfügen, erstellen Sie eine Einnahme-Prognose auf Basis der vergangenen 12 Monate.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn Sie infolge einer Flutkatastrophe in einen anderen Wohnraum ziehen müssen, weil Ihr bisheriger Wohnraum nicht mehr bewohnbar ist. Dann können Sie Wohngeld auch für Räume beantragen, die nur zum vorübergehenden Wohnen bestimmt sind. Das können zum Beispiel sein:
  • Wohnwagen
  • Hausboote
Notunterkünfte wie Schlafstellen, Schulen oder Turnhallen zählen nicht als Wohnraum. Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, müssen Sie lediglich innerhalb von 6 Monaten nachreichen. Ist Wohnraum unbewohnbar geworden, für den Sie bereits Wohngeld erhalten, wird dieser Bescheid unwirksam.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Weiterleistung für Wohngeld beantragen
Für einen lückenlosen Wohngeldbezug ist es erforderlich, den Antrag auf Weiterleistung spätestens in dem Monat nach Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums zu stellen.

Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Weiterleistung für Wohngeld beantragen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bearbeitungsdauer
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
nicht angegeben

Weiterleistung für Wohngeld beantragen
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
nicht angegeben

Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Atmosphäre bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Welche Gebühren fallen an?
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Es fallen keine Kosten an.
Weiterleistung für Wohngeld beantragen
Es fallen keine Kosten an.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Es fallen keine Kosten an.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Es fallen keine Kosten an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anträge / Formulare
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Weiterleistung für Wohngeld beantragen
nicht angegeben
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Rechtsgrundlage
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellenWeiterleistung für Wohngeld beantragenWesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilenWohngeld erstmalig oder neu beantragen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Rechtsbehelf
Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Weiterleistung für Wohngeld beantragen
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
nicht angegeben
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

 

Kontakte:

05402 404-103