Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Bissendorf

Die Gemeinde Bissendorf ist verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen (§ 4 WPG, § 20 NKlimaG). Danach muss der Wärmeplan spätestens alle 5 Jahre fortgeschrieben werden. Der Wärmeplan soll mindestens 5 Maßnah­men benennen, mit deren Umsetzung innerhalb von 5 Jahren begonnen werden soll. Die Erstellung des Wärmeplans wird gefördert - in der Gemeinde Bissendorf zu ca. 90%.

Der Wärmeplan ist gesetzlich nicht bindend.

Der Wärmeplan ist gedacht als strategisches Planungsinstrument. Die Wärmepla­nung untersucht technische, energetische und wirtschaftliche Pfade für eine erneu­erbare Wärmeversorgung. Dabei werden mögliche Fokusgebiete für die Gebäudes­anierung und Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen identifi­ziert. Der Wärmeplan nennt dabei auch Gebiete, die sich wahrscheinlich nicht für Wärmenetze eignen.

Der Wärmeplan ist kein starres Konzept, sondern nennt Wahrscheinlichkeiten und schätzt die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen ab. Der Wärmeplan soll damit die Grundlage für alle Akteure vor Ort sein, die Wärmeversorgung gemäß der obigen Ziele zu gestalten.

Der kommunale Wärmeplan ist mit nachfolgendem Link als Download verfügbar:

Kommunaler Wärmeplan Gemeinde Bissendorf

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 den kommunalen Wärmeplan beschlossen.