Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Bissendorf
Die Gemeinde Bissendorf ist verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen (§ 4 WPG, § 20 NKlimaG). Danach muss der Wärmeplan spätestens alle 5 Jahre fortgeschrieben werden. Der Wärmeplan soll mindestens 5 Maßnahmen benennen, mit deren Umsetzung innerhalb von 5 Jahren begonnen werden soll. Die Erstellung des Wärmeplans wird gefördert - in der Gemeinde Bissendorf zu ca. 90%.
Der Wärmeplan ist gesetzlich nicht bindend.
Der Wärmeplan ist gedacht als strategisches Planungsinstrument. Die Wärmepla nung untersucht technische, energetische und wirtschaftliche Pfade für eine erneu erbare Wärmeversorgung. Dabei werden mögliche Fokusgebiete für die Gebäudes anierung und Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen identifi ziert. Der Wärmeplan nennt dabei auch Gebiete, die sich wahrscheinlich nicht für Wärmenetze eignen.
Der Wärmeplan ist kein starres Konzept, sondern nennt Wahrscheinlichkeiten und schätzt die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen ab. Der Wärmeplan soll damit die Grundlage für alle Akteure vor Ort sein, die Wärmeversorgung gemäß der obigen Ziele zu gestalten.
Die öffentliche Auslegung des kommunalen Wärmeplans erfolgt in der Zeit
vom 11. November 2025 bis einschließlich 28. November 2025
im Raum 212 des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zudem ist der kommunale Wärmeplan mit nachfolgendem Link als Download verfügbar:
Kommunaler Wärmeplan Gemeinde Bissendorf
Während der Auslegungsfrist können Bedenken vorgebracht werden.
