Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Bissendorf

Die Gemeinde Bissendorf ist verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen (§ 4 WPG, § 20 NKlimaG). Danach muss der Wärmeplan spätestens alle 5 Jahre fortgeschrieben werden. Der Wärmeplan soll mindestens 5 Maßnah­men benennen, mit deren Umsetzung innerhalb von 5 Jahren begonnen werden soll. Die Erstellung des Wärmeplans wird gefördert - in der Gemeinde Bissendorf zu ca. 90%.

Der Wärmeplan ist gesetzlich nicht bindend.

Der Wärmeplan ist gedacht als strategisches Planungsinstrument. Die Wärmepla­ nung untersucht technische, energetische und wirtschaftliche Pfade für eine erneu­ erbare Wärmeversorgung. Dabei werden mögliche Fokusgebiete für die Gebäudes­ anierung und Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen identifi­ ziert. Der Wärmeplan nennt dabei auch Gebiete, die sich wahrscheinlich nicht für Wärmenetze eignen.

Der Wärmeplan ist kein starres Konzept, sondern nennt Wahrscheinlichkeiten und schätzt die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen ab. Der Wärmeplan soll damit die Grundlage für alle Akteure vor Ort sein, die Wärmeversorgung gemäß der obigen Ziele zu gestalten.

Die öffentliche Auslegung des kommunalen Wärmeplans erfolgt in der Zeit

vom 11. November 2025 bis einschließlich 28. November 2025

im Raum 212 des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden

montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr  und 13.30 Uhr  bis 18.30 Uhr

dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Zudem ist der kommunale Wärmeplan mit nachfolgendem Link als Download verfügbar:

Kommunaler Wärmeplan Gemeinde Bissendorf

Während der Auslegungsfrist können Bedenken vorgebracht werden.