Wahlrechtsbescheinigung

Leistungsbeschreibung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Was sollte ich noch wissen?
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Bearbeitungsdauer:

Bearbeitungsdauer
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5 min.

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Anträge / Formulare
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
nicht angegeben
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