Meldebestätigung Ausstellung

Diese Dienstleistung wird im OpenR@thaus angeboten: Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) - Bürgerportal
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
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Bearbeitungsdauer
nicht angegeben

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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Anträge / Formulare
Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Rechtsbehelf
nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

 

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