Eheschließung / Trauung / Hochzeit
Heiraten in Bissendorf (Landkreis Osnabrück)
Sie möchten in Bissendorf heiraten? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Bitte beachten Sie: Immer wieder kommt es zu Verwechslungen mit dem Ortsteil Bissendorf der Gemeinde Wedemark. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Gemeinde Bissendorf im Landkreis Osnabrück.
Trauort Haus Bissendorf
Für Ihre standesamtliche Eheschließung steht Ihnen das Trauzimmer im zum Rathaus gehörenden Haus Bissendorf zur Verfügung.
Das Haus Bissendorf ist ein ehemaliges Wohn- und Wirtschaftsgebäude derer von Bissendorf. Es wurde im Jahr 1617 errichtet und steht heute unter Denkmalschutz. Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten in den Jahren 1987 bis 1991 beherbergt es neben einem kleinen Heimatmuseum im Dachgeschoss und mehreren Verwaltungsräumen auch einen repräsentativen Trauraum. Mit seiner großzügigen Raumhöhe, den tiefen Fensternischen und den zwei Kronleuchtern bietet das Trauzimmer ein festliches Ambiente für Eheschließungen im kleinen und persönlichen Rahmen mit bis zu 20 Gästen.
Bürgersaal für größere Hochzeitsgesellschaften
Für größere Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 75 Gästen steht Ihnen der an das Rathaus angeschlossene Bürgersaal zur Verfügung.
Der Bürgersaal kann ausschließlich
- freitags sowie
- an den festgesetzten Trausamstagen
als Trauort genutzt werden.
Für die Nutzung des Bürgersaals wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Gerne zeigen wir Ihnen die Räumlichkeiten auch persönlich.
Trauzeiten
Eheschließungen finden ausschließlich zu folgenden Zeiten statt:
Wochentag | Trauzeiten | Trauort |
|---|---|---|
Montag bis Donnerstag | 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr | ausschließlich Haus Bissendorf |
Freitag | 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr | Haus Bissendorf oder Bürgersaal |
Festgesetzte Trausamstage | 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr | Haus Bissendorf oder Bürgersaal |
Für Eheschließungen an Samstagen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 130,00 € erhoben.
Trausamstage 2026
Folgende Trausamstage werden im Jahr 2026 angeboten:
- 11. Juli und 24. Juli 2026
- 08. August und 29. August 2026
- 12. September und 26. September 2026
- 10. Oktober 2026
- 07. November 2026
- 12. Dezember 2026
Trausamstage 2027
Folgende Trausamstage werden im Jahr 2027 angeboten (Uhrzeiten: 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr und 13 Uhr):
- 9. Januar 2027
- 13. Februar 2027
- 20. März 2027
- 10. April 2027
- 8. Mai und 29. Mai 2027
- 12. Juni und 26. Juni 2027
- 10. Juli und 31. Juli 2027
- 14. August und 28. August 2027
- 11. September und 25. September 2027
- 9. Oktober 2027
- 6. November 2027
- 11. Dezember 2027
Terminanfrage
Ihre Terminanfrage richten Sie bitte per E-Mail direkt an das Standesamt Bissendorf. Bitte beachten Sie, dass eine Reservierung des gewünschten Trautermins erst mit unserer schriftlichen Bestätigung per E-Mail erfolgt. Erst nach dieser Bestätigung wird der Termin im Traukalender verbindlich vorgemerkt bzw. reserviert.
Bitte geben Sie die Kontaktdaten beider Partner an:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Telefonnummer
Hinweis zur Terminvergabe 2027
Terminanfragen für Eheschließungen im Jahr 2027 können erst ab dem 15.07.2026 per E-Mail berücksichtigt werden. Für die Vergabe der Trautermine ist ausschließlich der tatsächliche Eingang der E-Mail ab dem 15.07.2026 maßgeblich. Bereits vor diesem Zeitpunkt eingehende E-Mails werden nicht berücksichtigt.
Anmeldung der Eheschließung
Bevor Ihre Ehe geschlossen werden kann, prüft das Standesamt, ob Ehehindernisse bestehen. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Wenn Sie nicht in der Gemeinde Bissendorf (Landkreis Osnabrück) wohnen, aber gerne hier heiraten möchten, melden Sie Ihre Eheschließung über die Homepage www.ehe-digital.de oder bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dort mit, dass die Trauung in Bissendorf stattfinden soll. Nach Abschluss der Prüfung werden die Unterlagen an das Standesamt Bissendorf übersandt.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen. Ihren Wunschtermin können Sie jedoch gerne bereits vorher mit dem Standesamt abstimmen.
Benötigte Unterlagen:
Beide Partner sind ledig, volljährig, haben keine Kinder und waren noch nicht verheiratet, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und haben ihren Hauptwohnsitz in Bissendorf.
In diesem Fall werden folgende Unterlagen benötigt:· Personalausweis oder Reisepass (beide Partner)· Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (beide Partner)
Wer schon verheiratet war, benötigt darüber hinaus: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.
Bei vorheriger Eheschließung im Ausland und eventuell dortiger Scheidung erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin im Standesamt nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen. Sofern ausländische Scheidungsurteile in Deutschland noch anerkannt werden müssen, erhalten Sie auch hierzu Informationen von Ihrem Standesamt.
Mindestens ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
In diesem Fall erkundigen Sie sich bitte im Standesamt nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen.
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin Ihren Hauptwohnsitz nicht in Bissendorf haben, ist eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes erforderlich. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als eine Woche sein.
Für gemeinsame Kinder sind Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister erforderlich.
Ergänzung: Für persönliche Vorsprachen im STANDESAMT ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Atmosphäre bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gebühren:
- Besitzen beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit: 75 Euro.
- Besitzen einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit: 75 Euro zzgl. 50 Euro (je ausländisches Recht).
- Zusätzliche Gebühr für Trauungen am Samstag: 130 Euro.
- Stammbuch: je nach Ausführung.
- Eheurkunde: 20 Euro
- Erweiterte Meldebescheinigung: je 9,00 Euro
Kontakte:



