Bauleitplanung

  • 47. Änderung des Flächennutzungsplans
  • 48. Änderung des Flächennutzungsplans
  • Bebauungsplan Nr. 162 "Gartenfachmarkt Natbergen"
  • Bebauungsplan Nr. 163 "Natbergen-Auf der Heide"
    sowie Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 "Natberger Heide"
    und der Außenbereichssatzung "Auf der Heide/Langenbrink"

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zu den vorgenannten Bauleitplänen

Weitere Unterlagen werden nach der Informationsveranstaltung am 31. Mai 2021 zur Verfügung gestellt.

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2020 die Beschlüsse über die Aufstellung der 47. und 48. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, die hiermit gem. §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden. Zudem hat der Rat der Gemeinde Bissendorf in seiner Sitzung am 9. Juli 2020 die Beschlüsse über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 "Gartenfachmarkt Natbergen" und des Bebauungsplans Nr. 163 "Natbergen-Auf der Heide" sowie die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 "Natberger Heide" und der Außenbereichssatzung "Auf der Heide/Langenbrink" gefasst, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten.

Diese Unterrichtung findet in einer öffentlichen Veranstaltung am

Montag, 31. Mai 2021,
um 18:00 Uhr,
im Bürgersaal der Gemeinde Bissendorf,
Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf

statt.

Nach § 5 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) können aufgrund der COVID-19-Pandemie und das Risiko der weiteren Ausbreitung des Virus Beschränkungen bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgenommen werden.

Daher ist die Anzahl der Besucherinnen und Besucher im Bürgersaal begrenzt. Um einen Sitzplatz zu reservieren, melden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer (05402 4040) oder per E-Mail unter info@bissendorf.de. Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Anrufs bzw. der E-Mail vergeben.

Die Besucherinnen und Besucher, die an der Veranstaltung in Präsenz teilnehmen, werden eindringlich darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Veranstaltung mittels eines Corona-Schnelltests (Laientest) selbst zu testen.

Darüber hinaus kann aber an der Veranstaltung gleichzeitig in einer ZOOM-Videokonferenz über den nachfolgenden Link teilgenommen werden. Die Eingabe eines Passwortes ist nicht erforderlich. Auch bei einer Teilnahme mittels Videokonferenz besteht die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzutragen bzw. Fragen zu stellen.

zoom.us/j/91570584907?pwd=TXhjVEloSkxoZHRuS2JQZ0NuOFlaZz09

Meeting-ID: 915 7058 4907
Kenncode: 027065
Schnelleinwahl mobil
+496938079883,,91570584907#,,,,*027065# Deutschland
+496950502596,,91570584907#,,,,*027065# Deutschland
Einwahl nach aktuellem Standort
        +49 69 3807 9883 Deutschland
        +49 695 050 2596 Deutschland
        +49 69 7104 9922 Deutschland
        +49 30 5679 5800 Deutschland
Meeting-ID: 915 7058 4907
Kenncode: 027065

Der vorgenannte Link kann auch auf der Homepage unter der gleichlautenden Bekanntmachung direkt aufgerufen werden.

Zur Durchführung des Informationsveranstaltung verwendet die Gemeinde Bissendorf „Zoom“. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie insoweit unter:

www.bissendorf.de/zoom

Rückfragen zur ZOOM-Videokonferenz können unter 05402 404-201 bzw. info@bissendorf.de gestellt werden.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen

vom 1. Juni 2021 bis einschließlich 1. Juli 2021

im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden

montags             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags              09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

aus.

Dabei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Weiterhin ist es möglich, sich innerhalb der oben genannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift zu der anstehenden Planung zu äußern.