Bebauungsplan Nr. 150 "Natberger Feld", 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 150 „Natberger Feld“, 1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung
Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 150 „Natberger Feld“, 1. Änderung
- Präsentation "Natberger Feld", 1. Änderung
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 150 "Natberger Feld", 1. Änderung
- Entwurf der Begründung
- Entwurf SCOPING-Unterlagen zum Umweltbericht
Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 3. April 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150 "Natberger Feld", 1. Änderung beschlossen, die hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten.
Diese Unterrichtung fand in einer öffentlichen Veranstaltung am Montag, 28. April 2025, um 18 Uhr im Bürgersaal der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf statt.
Darüber hinaus werden die Unterlagen
vom 29. April 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bissendorf unter
www.bissendorf.de/Planen-Bauen/Bauleitplanverfahren.htm?
und der Überschrift des jeweiligen Bauleitplanverfahrens veröffentlicht.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
mittwochs 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörtertung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax).
