Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis - Bürgerportal (bissendorf.de)

Leistungsbeschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.
Anträge / Formulare
Antragsformular
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Kontakte:

05402 404-119