Stallpflicht für einzelne Geflügelbestände im Landkreis Osnabrück

Veröffentlicht am: 07.11.2025
Autor: Landkreis Osnabrück

greylag-goose-7858566_1920Thema Geflügelpest: Der Veterinärdienst bittet Geflügelhalter mit mehr als 350 Tieren oder mit besonderen Risikofaktoren um Kontaktaufnahme.©Pixabay Der Landkreis Osnabrück hat seine Risikobewertung zur Übertragung des Geflügelpesterregers von Wildvögeln auf Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltung für das Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück aktualisiert. Die Bewertung ergibt, dass eine flächenendeckende Stallpflicht aktuell noch nicht erforderlich ist.

Der Veterinärdienst sieht jedoch nach der aktualisierten Risikobewertung das Erfordernis von einzelfallbezogenen Schutzvorkehrungen für Betriebe, die ein besonderes Risiko darstellen. Die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest über Wildvögel in die Auslauffläche des Geflügelbestandes kann im Einzelfall erhöht sein. In solchen Fällen wird die Stallpflicht für einzelne Geflügelhaltungen angeordnet. Der Veterinärdienst tritt zu diesem Zweck mit Geflügelhaltern mit mehr als 350 Tieren in Kontakt. Damit kein Betrieb übersehen wird, bittet der Veterinärdienst alle entsprechenden Betriebe, sich zu melden.

Für welche Bestände mit Freiland-/Auslaufhaltung wird ein solches Risiko erkannt?

Für in Freiland gehaltenes Geflügel (etwa Hühner, Enten und Gänse) besteht ein höheres Risiko für die Übertragung des Geflügelpesterregers über Wildvögel in die Bestände, wenn folgende Risikofaktoren zum Tragen kommen:

  1. Rastplätze von Kranichen oder Wildgänsen beziehungsweise Aufenthalt von Wildenten in der Nähe oder in den Ausläufen des Geflügels.
  2. Je größer die Ausläufe und die jeweiligen Tierzahlen sind, umso höher ist das Risiko, dass es auf der Fläche zu einem Viruseintrag kommt. Und je größer die Bestände sind, desto mehr Nutzgeflügel würde infiziert werden. Daher werden jetzt insbesondere Bestände ab einer Gesamtgröße von 350 Tieren in den Blick genommen.
  3. Gehaltene Enten und Gänse könnten ihre Wildvogelartgenossen anlocken.
  4. Bei Legehennen kommt noch der Verbreitungsweg des Geflügelpesterregers über die Eier als Zusatzrisiko für die Übertragung auf andere Bestände hinzu.

Vorgehensweise:

  1. Der Veterinärdienst nimmt Kontakt mit größeren Geflügelhaltern auf, bei denen das Geflügel bekanntermaßen in Freiland/im Auslauf gehalten wird.
  2. Ermittlung der Risiken je Standort unter Einbeziehung der Angaben des Tierhalters.
  3. Bewertung des Risikos bezogen auf den Einzelbestand.
  4. Anordnung der Stallpflicht für den Bestand in Abhängigkeit von der Risikobewertung, wenn dies angemessen ist.

Dem Veterinärdienst ist zwar eine Vielzahl an Betrieben mit „Freiland-/Auslaufhaltung“ bekannt. Um aber zu gewährleisten, dass keine Betriebe übersehen werden, sind alle Geflügelhaltungen mit mindestens 350 Tieren aufgerufen, sich zu melden. Dies sollte insbesondere dann zügig erfolgen, wenn sie besondere Risiken wahrgenommen haben. Tierhalter kleinerer Bestände, die eine massive Bedrohungslage durch Wildvögel wahrnehmen, sind ebenfalls aufgerufen, sich beim Veterinärdient zu melden.

Kontakt: Veterinaerdienst@lkos.de. Telefon: 0541/501-2183.

Weitere Schutzvorkehrungen:

Die wichtigste Schutzvorkehrung ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen; dies betrifft alle Geflügelhaltungen, auch die reinen Stallhaltungen. Weitere Informationen sind erhältlich unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/veterinaerdienst/tierseuchen/gefluegel

Die Ackerbaubetriebe können mithelfen, um Umfeld von Geflügelhaltungen Flächen so zu bearbeiten, dass sie als Futterflächen für die Kraniche, Wildgänse und andere Wasserwildvögel nicht mehr interessant sind.