Parameter des Bebauungsplans für den „Gesundheitsberg“ stehen fest

Veröffentlicht am: 10.07.2025

GesundheitsbergVom 17.07.2025 bis zum 18.08.2025 wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 152.1 Schledehausen Am Berg öffentlich ausgelegt.©Gemeinde Bissendorf Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 152.1 „Schledehausen – Am Berg“ liegt vor. Der Rat der Gemeinde Bissendorf stimmte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einstimmig für seine Veröffentlichung und machte damit den Weg für die nächsten Schritte einer sinnvollen Nutzung des sogenannten Gesundheitsbergs frei.

Das Planverfahren war nötig geworden, da für die Nachnutzung der gut erhaltenen und weitgehend sanierten Bausubstanz eine Baugenehmigung für neue Wohn- und Gewerbenutzung derzeit nicht möglich ist.

Im Mittelpunkt der Planung steht die tatsächliche Nutzung der bestehenden Bauten. Dafür soll das Gebiet als sogenanntes „Urbanes Gebiet“ ausgewiesen werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird von 0,4 auf 0,2 reduziert. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist eine wichtige Kennzahl im deutschen Baurecht, die angibt, wie viel Prozent der Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf. Gleichzeitig sollen die zulässigen Wohneinheiten begrenzt, sowie Themen wie First- und Traufhöhen, erlaubte Dachformen und deren Ausgestaltung festgeschrieben werden.

Und auch zur Art der baulichen Nutzung wird der kommende Bebauungsplan Vorgaben beinhalten. Geschäfts- und Bürogebäude sowie sonstige Gewerbebetriebe sind ausnahmsweise zulässig. Bordelle, bordellartige Betriebe, Einzelhandel und Anlagen für Verwaltung sowie für kirchliche, soziale und sportliche Zwecke sind hingegen nicht erlaubt. Die im Baugesetzbuch in „Urbanen Gebieten“ möglichen Ausnahmen wie Vergnügungsstätten und Tankstellen werden ebenfalls nicht Bestandteil des Bebauungsplans.

Die bereits eingeholten Fachgutachten haben keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt ergeben. So kann ab dem 17.07.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beginnen. Bis zum 18.08.2025 werden die Unterlagen dann während der Öffnungszeiten im Bissendorfer Rathaus ausgelegt und sind in dem Zeitraum auch im Internet einzusehen.