Neuer Ansatz bei der Schulkostenfinanzierung
In Wissingen soll eine neue Grundschule gebaut werden.©pbr
Die Finanzierung von Schulsachkosten und Schulneubauten ist eine wichtige Aufgabe der Kommunen, über die es naturgemäß immer wieder zu Diskussionen kommt. Jetzt hat der Rat der Gemeinde eine wichtige Weiche für die Zukunft gestellt.
Mit dem in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause mehrheitlich gefassten Beschluss wird Bürgermeister Guido Halfter beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse sowie die damit verbundene Erstattungsregelung zu unterzeichnen.
Gleichzeitig soll Halfter nach Beitritt zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse zusammen mit allen anderen kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis ein alternatives, gemeinsam getragenes Finanzierungsmodell für notwendige künftige Schulbaumaßnahmen entwickeln, das auch die berechtigten Interessen der Kommunen berücksichtigt, die bereits in der Vergangenheit notwendige Schulbaumaßnahmen durchgeführt haben, durch deren Finanzierung sie aber immer noch belastet sind.
Weiter soll der Bürgermeister die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse nach Beitritt fristgerecht zum 31.12.2027 kündigen. Ziel ist es, in der Folge eine rechtlich einwandfreie, dauerhafte Lösung für die Finanzierung der Schulbaukosten zu erreichen.
Zum Hintergrund:
Für die Finanzierung der Schulbaukosten ist im Gesetz die Einrichtung einer Kreisschulbaukasse beim Landkreis vorgesehen, in die alle Kommunen inklusive Landkreis einzahlen und so die Finanzierung der Schulen solidarisch tragen. Im Landkreis Osnabrück ruht die Kreisschulbaukasse allerdings seit über 20 Jahren. Stattdessen hat der Landkreis Osnabrück mit den Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) geschlossen.
In ihr wird die Höhe des Budgets des Landkreises für die Erstattung der Schulsachkosten festgelegt. Des Weiteren wird in der Erstattungsregelung die finanzielle Kompensation für das Aussetzen der Kreisschulbaukasse geregelt. Bei der örV über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse und der Erstattungsregelung zu dieser örV handelt es sich um zwei gesonderte Vereinbarungen der kreisangehörigen Kommunen mit dem Landkreis Osnabrück, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen, aber separat abzuschließen sind.
Die örV über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse kann mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Kündigung ist aktuell frühestens zum 31.12.2027 möglich. Insofern müsste eine Kündigung zu Ende 2027 noch in 2025 ausgesprochen werden. Die Erstattungsregelung zur örV läuft am 31.12.2027 automatisch aus.
Seit 2020 kamen erneut Diskussionen um das Thema auf. Besonders Kommunen mit aktuellen Schulbauplänen wie auch Bissendorf sorgten sich um die Finanzierung ihrer Vorhaben. Eine grundsätzlich neue örV kam jedoch nicht zustande, unter anderem auch, weil Bissendorf und andere Kommunen den vom Landkreis vorgelegten Entwurf nicht unterzeichnen wollten.
In der Vergangenheit gab es in der Politik unterschiedliche Sichtweisen, wie mit der ausgesetzten Kreisschulbaukasse zu verfahren sei. Neben einer weiteren Aussetzung stand auch die Rückkehr zum eigentlich rechtlich bindenden System der Kreisschulbaukasse im Raum. Mittlerweile ist auf Landesebene die Novelierung des Schulgesetzes verabschiedet worden, die auch eine Lösung ohne aktive Kreisschulbaukasse ermöglicht. Das Gesetz tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
