Neue Regelungen bei Überweisungen

Veröffentlicht am: 09.10.2025

Überweisungsträger-einzelnBei Überweisungen muss der Kontoinhaber mit der IBAN übereinstimmen.©Gemeinde Bissendorf

Am 9. Oktober 2025 ist die neue EU-Verordnung „Verification of payee“ (EU 2024/886) in Kraft getreten. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden. Stimmen die Empfängerdaten nicht mit der angegebenen IBAN überein, wird die Zahlung zur Überprüfung gestoppt.

Hierdurch kann es zu Zahlungsverzögerungen bzw. Nichtausführung von Zahlungsvorgängen (z.B. Steuern, Kitabeiträgen u.a.) kommen. Daher bittet die Verwaltung der Gemeinde Bissendorf darum, die Empfängerdaten bei Überweisungen und auch bei bestehenden Daueraufträgen vor der nächsten Ausführung  zu überprüfen.

Folgender Kontoinhaber ist anzugeben:

  • Für die Gemeinde Bissendorf: Gemeinde Bissendorf
  • Für das Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf: Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf

Grundsätzlich ist ein SEPA-Lastschriftmandat eine besonders einfache Methode für den Zahlungsverkehr zwischen Bürger und Gemeinde. SEPA-Lastschriftmandate lassen sich mittlerweile auch sehr einfach digital über das OpenR@thaus auf www.bissendorf.de einrichten.

Folgende Links

Für die Gemeinde Bissendorf:
https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6605/show

Für das Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf:
https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/73281/show