Gemeinde erinnert an Kastrationspflicht für freilaufende Katzen
Mit der allgemeinen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen möchte die Gemeinde Bissendorf das Leid der Tiere durch Verwahrlosung, Hunger und Krankheitsbefall eindämmen.
Um das Problem sich unkontrolliert vermehrender Katzen einzudämmen hat die Gemeinde Bissendorf zum 1. August 2024 eine allgemeine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle weiblichen und männlichen Katzen im Freilauf eingeführt.
Wie der seinerzeit an der Satzungsänderung aktiv mitwirkende Verein „Katzenfreude Bissendorf“ und andere örtliche Tierschutzvertreter berichten, wird die damals in Kraft getretene Verpflichtung bis heute nicht ausreichend beachtet.
Auch ist Haltern häufig nicht bewusst, dass der Pflicht zur Registrierung einer kastrierten und gechipten Katze nicht automatisch durch den behandelnden Tierarzt nachgekommen wird. Solch eine kostenlose Eintragung ist eigenständig vom Halter vorzunehmen.
Im Einzelnen besagt § 8 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Bissendorf folgendes:
(1) Katzenhalter, die ihrer Katze unkontrollierten Freigang gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mit Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen.
(2) Der Katzenhalter ist verpflichtet, mit der Kennzeichnung die Registrierung der Katze in einer der Registrierungsdatenbanken (z.B. TASSO oder Deutsches Haustierregister FINDEFIX) unverzüglich vorzunehmen.
(3) Als Katzenhalter im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer verwilderte und freilebende Katzen in Räumen eines Hauses und seiner Nebengebäude aufnimmt oder regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
(4) Für die Zucht von Katzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine gezielte Verpaarung von bekannten Elterntieren erfolgt und die Kontrolle und Versorgung der Nachzucht schriftlich versichert und glaubhaft dargelegt werden kann.
Hinweisen aus der Bevölkerung auf die Nichteinhaltung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht soll in Zukunft verstärkt nachgegangen und die Halter bei bekannten Verstößen schriftlich kontaktiert werden. Verstöße können nach der örtlichen Satzung mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden.
Zur Information: Die Kastration für einen Kater kostet 30 bis 100 Euro. Für eine Katze belaufen sich die Ausgaben für eine Kastration zwischen 50 und 170 Euro. Je nach gewähltem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) können verschiedene Zusatzkosten für Narkose, Medikamente und Nachsorge anfallen.
Hinweis: Unabhängig von der in der Gemeinde Bissendorf geltenden Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Katzen stellt das Land Niedersachsen jedes Jahr Gelder für kostenfreie Katzenkastrationsaktionen von „Streunerkatzen“ ohne direkten Bezug zu Menschen zur Verfügung.
