Fahrradzeichen sollen Autofahrer auf Radfahrer aufmerksam machen
Die Radpiktogramme auf der Osnabrücker Straße sollen Autofahrer zur Rücksichtnahme auf Fahrradfahrer aufrufen.©Gemeinde Bissendorf
Die Sanierung der L85 im Bereich der Osnabrücker Straße in Bissendorf macht große Fortschritte. Die Straßendecke ist mittlerweile fertig, die Straßenmarkierungen angebracht und die Straße zwischen dem Kreisel am Ortseingang und dem Minikreisel wieder freigegeben.
Neben dem neuen Linksabbiegerstreifen, der demnächst die sichere Zufahrt zum neuen Feuerwehrhaus sicherstellen soll, fallen vor allem die neuen Fahrradsymbole auf der Straße auf. „Dabei handelt es sich um eine Abwandlung der sogenannten Sharrows“, erklärt Christian Schwarz, bei der Gemeinde Bissendorf für den Straßenbau zuständig. „Die Zeichen haben rechtlich keine Bedeutung. Die Osnabrücker Straße ist daher auch keine Fahrradstraße“, stellt Schwarz klar.
Mit dem Piktogramm eines Fahrrads sollen Autofahrer und Radfahrer zur gemeinsamen Nutzung der Fahrspur ermutigt werden. „Uns ist wichtig, daran zu erinnern, dass sich Fahrräder und Autos die Straße teilen“, sagt Bissendorfs Bürgermeister Guido Halfter. Die Fahrbahnmarkierungen sollen die Sicherheit für Radfahrer erhöhen. „Die Markierungen dienen als visuelle Erinnerung für Autofahrer, dass Radfahrer auf der Straße unterwegs sind, und sollen sie dazu anregen, langsamer zu fahren und mit ausreichend Abstand zu überholen“, erklärt der Bürgermeister das Konzept.
Folgende Regeln gelten für Fahrradfahrer im Straßenverkehr:
Fahrräder dürfen grundsätzlich auf der Straße fahren, sofern kein Radweg durch ein Verkehrszeichen angeordnet ist. Das gilt für alle Radfahrer über 8 Jahre. Zwischen 8 und 10 Jahren dürfen Kinder aber nach eigenem Ermessen auch den Gehweg mit dem Fahrrad befahren. Radfahrer müssen auf der Straße das Rechtsfahrgebot einhalten. Gleichzeitig sollte ein Seitenabstand von etwa 75 cm zum Fahrbahnrand eingehalten werden. Bei parkenden Autos sollte der Abstand sogar etwa einen Meter betragen. Grundsätzlich müssen Radfahrer hintereinanderfahren. Fahrradgruppen gelten als geschlossener Verband und dürfen ab 16 Personen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Beim Überholen eines Fahrrads müssen Autofahrer innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Abstand einhalten. Dieser Mindestabstand gilt auch, wenn der Radfahrer auf einem Schutz- oder Radfahrstreifen fährt.
Das korrekte Überholmanöver:
- rechtzeitig blinken
- Sicherheitsabstand einhalten. Ist das in der vorliegenden Situation nicht möglich, kann nicht überholt werden.
- Fahrradfahrer nicht behindern oder gefährden.
- Die Geschwindigkeit beim Überholen sollte mäßig sein, insbesondere wenn die Fahrbahnbreite begrenzt ist.
Es ist allerdings kein Geheimnis, dass sich die Gemeinde Bissendorf eine andere Lösung gewünscht hatte. „Wir haben versucht, im Rahmen der Sanierung einen Radweg einplanen zu lassen“, sagt Halfter. Dies sei aber aufgrund der zu geringen Straßenbreite nicht möglich gewesen.
