Die Waldbrandgefahr steigt
Auch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Landesfeuerwehrverband warnen vor einer erhöhten Waldbrandgefahr.
Verwaltung und Freiwillige Feuerwehr möchten aufgrund der extrem heißen Temperaturen um besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit bei Aufenthalten im Wald und in der freien Natur bitten und weisen erneut auf die am 11. April 2025 in Kraft getretene Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Osnabrück hin.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Brandgefahr geht sowohl von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben aus, als auch durch achtlos aus dem Autofenster geworfene Zigarettenkippen entlang von Straßen.
Weiterhin ist das Grillen in Wäldern, Mooren und Heidegebieten, sowie das Mitführen von Grillanzündern und sonstigen Grillgeräten grundsätzlich verboten - auch auf dafür angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen.
Zudem dürfen diese Gebiete nicht mit Pkws befahren werden. Die Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Alle Waldbesucher sollten zudem stets die Zufahrtswege in Wälder für eventuelle Einsätze zur Brandbekämpfung frei lassen.
Grundsätzliche Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahr
- Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
- Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Aschenbecher im Auto!
- Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
- Melden Sie alle Brände/auf solche hindeutenden Auffälligkeiten unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112)!
