Gemeinde weist auf Reinigungspflicht hin
In der Herbstzeit fallen nicht nur bunte Blätter von den Bäumen – auch für die Anlieger bedeutet dies wieder mehr Arbeit: Die Gemeinde Bissendorf weist darum alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf ihre gesetzliche Reinigungspflicht hin.
Was bedeutet die Reinigungspflicht?
Laut der geltenden Straßenreinigungssatzung sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen verpflichtet, die Gehwege, Fahrbahnränder, Gossen und ggf. auch angrenzende Flächen regelmäßig sauber zu halten. Dazu gehört insbesondere:
- das Entfernen von Laub, Schmutz und Unrat
- die Sauberhaltung der Gossen, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann
- im Winter die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis
Wer ist verantwortlich?
- Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke
- sowie Personen mit vergleichbaren Rechten (z. B. Erbbauberechtigte, Nießbraucher, Wohnungsberechtigte sowie Dauerwohnungs- bzw. Dauernutzungsberechtigte)
- Mehrere Verpflichtete – z.B. in einem Mehrfamilienhaus – haften dabei gemeinsam
Warum ist die Reinigung wichtig?
Eine regelmäßige Reinigung trägt nicht nur zur Sicherheit bei – etwa indem Rutschgefahren durch nasses Laub oder Eis vermieden werden – sondern auch zum gepflegten Erscheinungsbild der Gemeinde. Zudem sorgt eine saubere Gosse dafür, dass es bei Starkregen nicht zu verstopften Abflüssen oder Überschwemmungen kommt.
Hinweis der Gemeinde
Die Gemeinde Bissendorf bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Reinigungs- und Winterdienstpflichten gewissenhaft zu erfüllen. So leisten alle Anliegerinnen und Anlieger gemeinsam einen wichtigen Beitrag für Sicherheit, Sauberkeit und ein attraktives Ortsbild.
Ergänzung
Wenn die Gemeinde Bissendorf selbst Grundstückeigentümerin ist oder an einem Grundstück ein Nutzungsrecht bestellt ist, liegt die Reinigungspflicht bei der Gemeinde als öffentliche Aufgabe.
