Trinkwasserspender werden am 1. Juni 2026 angeschaltet

Veröffentlicht am: 01.06.2026
Autor: Gemeinde Bissendorf

trinwasserbrunnenAb dem 1. Juni 2026 sind die Trinkwasserbrunnen in Bissendorf, Wissingen und Schledehausen wieder aktiv.©Gemeinde Bissendorf Drei öffentliche Trinkwasserspender am Rathaus in Bissendorf, am Bahnhof Wissingen und im Kurgarten Schledehausen versorgen seit einigen Jahren im Sommer die Bürgerinnen und Bürger mit kostenlosem, kühlen Trinkwasser. Dieses Angebot soll auch in diesem Jahr fortgeführt werden.

„Die Wasserspender sind mittlerweile wieder montiert“, erklärt Dirk Rust von der Gemeinde Bissendorf. Derzeit sind die Edelstahlzapfstellen allerdings noch mit Abdeckungen versehen und nicht betriebsbereit. „Aktuell wird das Wasser der drei Anlagen noch im Labor beprobt“, so Rust. „Wir gehen davon aus, dass wir kurzfristig den positiven Bescheid bekommen und die Wasserspender zum 1. Juni 2026 in Betrieb nehmen können.“

Das Trinkbrunnensystem in Bissendorf eignet sich besonders für das Befüllen von Flaschen. Auf Knopfdruck fließt hier ein halber Liter frisches Trinkwasser nach unten aus dem Hahn in die Flasche. Direkt trinken kann man aus den Brunnen nicht. Dies ist aus hygienischen Gründen auch kaum sinnvoll darstellbar, wie Rust betont.

Apropos Hygiene: Alle drei Stunden spült sich das System selbst, so dass Bakterien keine Chance haben, sich im wärmer werdenden Wasser zu vermehren. Zusätzlich wird das Wasser an allen Brunnen durch ein externes Labor überprüft. „Wir lassen die Qualität des Wassers regelmäßig beproben“, so Rust. „Ein Bakterienbefall kann so praktisch ausgeschlossen werden.“

Die Gemeinde folgt mit den drei Trinkbrunnen der EU-Trinkwasserrichtlinie und dem „Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts“, genauer dem § 50 Öffentliche Wasserversorgung. Dort heißt es in Absatz 1: „Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.“