Privatparkplatz am Bahnhof Wissingen
Die asphaltierte Fläche neben dem Bahnhof Wissingen ist ein Privatgrundstück.
Hintergrund dieses Hinweises der Gemeindeverwaltung sind aktuell im Umlauf befindliche Schreiben der „Park & Collect AG“ mit Sitz in München. Der digitale Dienstleister für Grundstücksbesitzer zur Meldung von Falschparkern agiert im Auftrag eines Eigentümers, der die ehemaligen Flächen der Raiffeisen Warengenossenschaft Osnabrücker Land eG (RWO) erworben hat.
Diese Bürgerinformation erfolgt, um Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV am Bahnhof Wissingen für die aktuelle Situation vor Ort zu sensibilisieren. Durch das Parken auf der besagten Privatfläche und die Nichtzahlung des Parkentgelts werden den Betroffenen widerrechtliche Handlungen wie Besitzstörung in Verbindung mit verbotener Eigenmacht (Besitzstörung/Besitzentzug gem. §858 BGB) und unerlaubter Eingriff in den Geschäftsbetrieb vorgeworfen.
Hinweisschild des Dienstleisters "Park + Collect". Fotos: Gemeinde Bissendorf
Die besagte asphaltierte Fläche neben dem Bahnhof ist mit einem Bauzaun umzäunt. An den beiden Öffnungen sind derzeit Schilder mit der Aufschrift „Privatgrundstück“ mit den Symbolen „Parken verboten", „Durchfahrt verboten" und „Betreten verboten" montiert.
Zwei weitere kleine Hinweisschilder des Dienstleisters „Park & Collect“ fordern den nicht legitimierten Nutzer per Einscannen eines aufgedruckten QR-Codes zur Zahlung eines erhöhten Parkentgelts in Höhe von 50 Euro auf.
