Bissendorf soll mehr als 4 Millionen Euro Förderung erhalten
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Mehr als 4,7 Milliarden Euro stellt der Bund den Städten und Gemeinden aus dem Bundessondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Auf Bissendorf sollen davon 4.065.877 Euro entfallen. Das sieht der aktuelle Entwurf für das geplante Niedersächsische Kommunalinfrastrukturfördergesetz (NKomInfraFöG) vor.
„Ich freue mich sehr, dass die Gelder aus dem Bundessondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität auf diese Weise den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden sollen“, sagt Bissendorfs Bürgermeister Guido Halfter. „Für die Kommunen ist entscheidend, dass damit vor allem bereits laufende und bekannte Investitionen abgesichert werden können. Angesichts der enormen finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre brauchen die Kommunen dringend Luft bei der Finanzierung ihrer bestehenden Infrastrukturmaßnahmen.“
Für die Gemeinde Bissendorf eröffnet dies die Möglichkeit, bereits geplante und notwendige Investitionen aus den Fördermitteln zu finanzieren. Dadurch können eigene Haushaltsmittel geschont und finanzielle Spielräume für weitere wichtige Zukunftsprojekte geschaffen werden. Ziel wird es sein, die Fördergelder möglichst sinnvoll einzusetzen, um sowohl bestehende Investitionsbedarfe zu decken als auch die langfristige Entwicklung der Gemeinde nachhaltig zu stärken. In den kommenden Wochen und Monaten werden Politik und Verwaltung gemeinsam über die Verwendung der Mittel beraten.
Die Verteilung der Mittel ergibt sich aus der Aufteilung des Gesamtbudgets von 55 zu 45 zwischen den Kommunen mit Gemeinde- bzw. Kreisaufgaben, sowie einer Aufteilung unter den Gemeinden nach einem je hälftig ermittelten Schlüssel aus Einwohnerzahlen und einem dreijährigen Durchschnitt bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen.
Laut dem Gesetzentwurf sollen die Fördermittel für Sachinvestitionen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50 000 Euro in den Bereichen Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung und Digitalisierung, sowie sonstige Infrastrukturbereiche, die der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen, verwendet werden. Für die Gemeinde ergeben sich somit verschiedene Einsatzmöglichkeiten.
Möglich ist beispielsweise die Förderung von Baumaßnahmen sowie der Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen. Auch ist der Erwerb von dauerhaften Rechten und zeitlich begrenzten Nutzungsrechten im Bereich der Digitalisierung sowie die Entwicklung und Beauftragung von digitalen Verfahren förderfähig. Ebenfalls förderfähig sind zudem Zuweisungen und Zuschüsse für die vorgenannten Zwecke. Vorteil: Eine Förderung ist auch ohne die Erbringung eines Eigenanteils der Kommunen möglich.
Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit noch in der Verbandsbeteiligung. Änderungen im weiteren Verfahren sind daher grundsätzlich noch möglich.
