120.000 Euro für den Klimaschutz vor Ort

Veröffentlicht am: 24.03.2026
Autor: Gemeinde Bissendorf

PV Balkonkraftwerk KIBalkonkraftwerke werden auch in diesem Jahr über die Klimaschutz-Förderrichtlinie der Gemeinde Bissendorf gefördert.©Pixabay Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat erneut eine Förderrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Bissendorf beschlossen. Mit der Förderrichtlinie soll ein Beitrag zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene geleistet werden. Privatpersonen und ortsansässigen eingetragenen Vereinen soll durch diese Richtlinie ermöglicht werden, einen finanziellen Zuschuss zu Klimaschutzmaßnahmen aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bissendorf zu erhalten. Im Haushalt 2026 werden hierfür Gelder in Höhe von 120.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Das Budget ist dabei auf 40.000 Euro für die Förderung von Batteriespeichern und 80.000 Euro für Steckersolargeräte mit und ohne Speicher, Lastenfahrräder mit elektrischer Unterstützung sowie die Anlage von Dach- oder Fassadenbegrünung begrenzt. Gefördert werden nur Gegenstände, die im Geltungszeitraum der Richtlinie nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erworben werden.

Der Förderzeitraum läuft vom 15. April 2026 bis zum 31. Dezember 2026. In dieser Zeit können Anträge auf Förderung schriftlich oder per E-Mail an die Gemeindeverwaltung gestellt werden. Die zu verwendenden Formulare werden zu Beginn des Förderzeitraums auf der Homepage www.bissendorf.de veröffentlicht und liegen darüber hinaus im Rathaus aus.

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe der Fördergelder nach dem Windhundprinzip. Für den Förderbereich Batteriespeicher gilt aufgrund der hohen Nachfrage in den Vorjahren allerdings ein anderes Verfahren: Übersteigen die förderfähigen Anträge die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, erfolgt die Auswahlentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen der Gemeinde Bissendorf. Erfüllen mehrere Anträge die Fördervoraussetzungen wird durch ein Losverfahren über die Bewilligung entschieden. Darin werden alle Anträge aufgenommen, die bis zum 30. April 2026, 24:00 Uhr schriftlich oder per Mail bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Sollten nach diesem Zeitpunkt noch Fördergelder vorhanden sein, werden die Anträge wieder nach der Reihenfolge der Antragsstellung bearbeitet.

Steckersolargeräte – sogenannte Balkonkraftwerke - werden dabei mit einem Festbetrag von 150 Euro gefördert. Zudem wird die Anschaffung eines Steckersolargerätes mit kombiniertem Speicher mit einem Festbetrag von 300 Euro gefördert.

Bei den Batteriespeichern richtet sich die Fördersumme nach der Leistung: 100 Euro pro kWh und maximal 700 Euro sind hier vorgesehen. Gefördert wird ein Batteriespeicher im Rahmen einer Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage oder als nachträgliche Installation zu einer bestehenden Photovoltaikanlage im Gemeindegebiet.

Lastenfahrräder mit elektrischer Unterstützung können mit einem Festbetrag von 1.000 Euro gefördert werden. Dies gilt sowohl für Lasten-Pedelecs als auch für Lasten-S-Pedelecs. Die geförderten Lastenfahrräder müssen mindestens für zwei Jahre im Eigentum des Antragstellers verbleiben und dürfen nur für private oder gemeinnützige Zwecke genutzt werden.

Des Weiteren unterstützt die Gemeinde Bissendorf auch die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünung im Gemeindegebiet mit 10 Euro je qm. Hier ist in der Förderrichtlinie eine Höchstgrenze von 1.000 Euro vorgesehen. Die geförderte Anlage muss dabei mindestens eine Fläche von 15 qm haben. Bei der Antragstellung muss ein Bildnachweis über die zu bepflanzende Dach- oder Fassadenfläche eingereicht werden. Nach erfolgter Bepflanzung der Dach- und Fassadenfläche ist dem Verwendungsnachweis ein Bildnachweis mit Nachweis des Datums der Erstellung über die Dach- und Fassadenbegrünung beizufügen.

Weitere Informationen zur Förderung stehen auf der Homepage der Gemeinde Bissendorf zur Verfügung.