Bebauungsplan Nr. 139 „Gewerbegebiet Wissingen“, 2. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 139 „Gewerbegebiet Wissingen“

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 19. September 2024 dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 139 „Gewerbegebiet Wissingen“ bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung mit Umweltbericht und Fachbeiträgen zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 139 „Gewerbegebiet Wissingen“ nebst Begründung mit Umweltbericht und Fachbeiträgen erfolgt in der Zeit

vom 4. Oktober 2024 bis einschließlich 4. November 2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bissendorf unter

www.bissendorf.de/Planen-Bauen/Bauleitplanverfahren.htm?

und der Überschrift des jeweiligen Bauleitplanverfahrens veröffentlicht.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:

montags                  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags                 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs                09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax). Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Zu dem o.g. Bauleitplan wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet worden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Umweltbericht:

Gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan: IPW Ingenieurplanung vom 03.09.2024

2. Artenschutzbelange

Artenschutzbeitrag als Anlage zur Begründung zum Bebauungsplant: IPW Ingenieurplanung vom 07.08.2024

3. Abwägung der Stellungnahmen zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan 139 „Gewerbegebiet Wissingen“, 2. Änderung

a) Landkreis Osnabrück vom 09.08.2024

     Denkmalschutzbehörde:         Bau- und Bodendenkmale

     Landw. Immissionsschutz:      keine Geruchsimmissionen durch Tierhaltung

     Untere Wasserbehörde:           Wasserwirtschaft, Entwässerung

                                                    Artenschutz und Kompensation, Klimaschutz

b) Stadt- und Kreisarchäologie vom 10.07.2024:

                                                      archäologische und paläontologische Bodenfunde

c) Wasserverband Wittlage vom 09.08.2024:

                                                       Wasserwirtschaft, Entwässerung

d) LGLN – Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 19.07.2024

                                                       allgemeiner Verdacht auf Kampfmittel

e) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 26.07.2024

                                                       Bodenschutz, Bodenschätze, Baugrund

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Emissionen finden sich in den Unterlagen (1) und in den Stellungnahmen (3a) und (3d). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Bau- und anlagebedingte sowie betriebsbedingte Auswirkungen: Temporäre Beeinflussung durch Lärm, Staubentwicklung, Erschütterungen, eingeschränkte Nutzbarkeit der Wege sowie Nah- und Fernsicht auf aufragende Geräte, wie z.B. Kräne während der Bauphase.

-    Lärmemissionen durch betriebliche Nutzung und verkehrliche Immissionen: Zu erwartende Lärmimmissionen während der Betriebsphase gehen nicht über die im Ursprungsplan erwarteten Lärmimmissionen hinaus – der Schutz vor Lärmemissionen und der Erhalt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist gewähreistet.

-    Landwirtschaftliche Immissionen

-    Kampfmittelverdacht

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz finden sich in den Unterlagen (1) und (2). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Vorhandenen Biotoptypen

-    Biologischen Vielfalt

-    Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren insb. durch Biotop- und Lebensraumverlust

-    Aussagen zu naturschutzfachlichen Schutzgebieten und -objekten

-    Artenschutz in Bezug auf Brutvögel und Fledermäuse

-    Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

-    Eingriffs- und Kompensationsermittlung – nicht erforderlich

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche finden sich in den Unterlagen (1). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Verlust von unversiegelter Fläche mit nur begrenzten ökologischen Funktionen

-    Bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren sind zu vernachlässigen, da im Verhältnis zum aktuell rechtswirksamen Bebauungsplan keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Bebauungen und sonstige Versiegelungen (Neuversiegelung) ermöglicht wird

-    Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch Verlust von Versickerungsflächen aufgrund von Versiegelung sind nicht zu erwarten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in den Unterlagen (1), und der Stellungnahmen (3e). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Vorhandene Bodentypen

-    Altlastenstandorte

-    Bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren insb. durch Verdichtung des Bodens und Versiegelung, Verlust aller Bodenfunktionen.

-    Bodentyp und Einfluss auf den Wasserhaushalt

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in den Unterlagen (1) sowie in den Stellungnahmen (3a) und (3c). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Oberflächenwasser, Entwässerung

-    Bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren insb. Verlust von Infiltrationsraum durch Versiegelung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima finden sich in den Unterlagen (1). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Aussagen zur Bedeutung für Kalt- und Frischluftproduktion und -transport

-    Bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren insb. temporäre Lufteinträge von Schadstoffen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in der Unterlage (1). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    keine landschaftsbildspezifischen Wertelemente mit besonderer Bedeutung von der Planung betroffen

-    baubedingt temporäre visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in der Unterlage (1), (3a) und (5b).

-    Kultur- oder sonstige Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden bzw. bekannt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und -objekte und zum Europäischen Netz / Natura 2000 finden sich in der Unterlage (1).

-    Innerhalb des Plangebietes sowie im unmittelbaren und mittleren Umfeld sind keine Schutzgebiete des Europäischen Netzes – Natura 2000 bzw. FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete vorhanden

Umweltbezogene Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern finden sich in der Unterlage (1). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Erhebliche nachteilige Auswirkungen im Bereich komplexer schutzgutübergreifender Wechselwirkungen werden durch die Planung nicht bedingt

Umweltbezogene Informationen zu weiteren Umweltauswirkungen finden sich in der Unterlage (1). Darin werden folgende umweltbezogene Aspekte angesprochen:

-    Art und Menge an Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Erschütterung, Licht, Wärme, Strahlung, Belästigungen) (Anlage 1 Nr. 2 Doppelbuchstabe cc BauGB)

-    Menge und Verwertung erzeugter Abfälle (Anlage 1 Nr. 2 Doppelbuchstabe dd BauGB)

-    Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang (Anlage 1 Nr. 2 Doppelbuchstabe ff BauGB)

-    Auswirkungen auf das Klima / Anpassung gegenüber den Folgen des Klimawandels. (Anlage 1 Nr. 2 Doppelbuchstabe gg BauGB)

-    Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe (Anlage 1 Nr. 2 Doppelbuchstabe hh BauGB)

-    Risikoabschätzung Unfälle und Katastrophen

     Darstellung der Auswirkungen von Risiken für die menschliche Gesundheit, auf Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen (Anlage 1 Nr. 2 Doppelbuchstabe ee BauGB).

     Beschreibung von Bereitschafts- und Bekämpfungsmaßnahmen der Auswirkungen von Krisen (Anlage 1 Nr. 2e BauGB).