47. Änderung des Flächennutzungsplanes "Natberger Feld"

47. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Natberger Feld“

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 3. April 2025 die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, die hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht wird.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten.

Diese Unterrichtung fand in einer öffentlichen Veranstaltung am Montag, 28. April 2025, um 18 Uhr im Bürgersaal der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf statt.

Darüber hinaus werden die Unterlagen

vom 29. April 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bissendorf unter

www.bissendorf.de/Planen-Bauen/Bauleitplanverfahren.htm?

und der Überschrift des jeweiligen Bauleitplanverfahrens veröffentlicht.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:

montags             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags       09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags              09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax).