Winterdienst
Eine generelle Streu- und Räumpflicht seitens der Gemeinde Bissendorf besteht nicht.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Bissendorfer Unternehmern werden Gemeindestraßen, Wege und Plätze nach einem bestimmten Räum.- und Streuplan gereinigt und gestreut.
Es wird nach folgender Prioritätenskala verfahren:- Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs (Schulbusstrecken).
- Gefährliche Steigungen
- Sonstige Fahrbahnen im Innerortsbereich, Gehwege, Schulhöfe (je nach Bedarf)
Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
