Straßenfeste
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (z.B. Straßenfeste, Pfarrfeste, Flohmärkte), für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung. Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück rechtzeitig vorher zu beantragen. Es empfiehlt sich, die Beantragung über die Gemeinde Bissendorf zu beantragen, da diese im Erlaubnisverfahren zur Stellungnahme aufgefordert wird.
Den Vordruck erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung oder hier.
Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
