Straßenfeste

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (z.B. Straßenfeste, Pfarrfeste, Flohmärkte), für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung. Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück rechtzeitig vorher zu beantragen. Es empfiehlt sich, die Beantragung über die Gemeinde Bissendorf zu beantragen, da diese im Erlaubnisverfahren zur Stellungnahme aufgefordert wird.

Den Vordruck erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung oder hier.



Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Kontakte:

05402 404-113