Plakatwerbung
Ein Anbringen von Plakaten ist im Gemeindegebiet nur mit einer Genehmigung gestattet. Diese ist rechtzeitig unter Angabe der beabsichtigten Standorte und die Anzahl zu beantragen.
Angebrachte Plakate, die ohne Genehmigung aufgehängt wurden (wildes Plakatieren), werden umgehend kostenpflichtig wieder entfernt.
Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
