Mahnwesen
Mahnungen sind an einen Schuldner (Zahlungspflichtigen) gerichtete Zahlungsaufforderungen, einen bestimmten Geldbetrag binnen einer bestimmten Frist zu zahlen. Gleichzeitig wird in der Mahnung darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen werden Mahngebühren erhoben. Die Mahngebühren betragen mindestens 4,00 € und richten sich nach der Höhe der Hauptforderung.
Daneben entstehen für jeden angefangenen Monat nach Fälligkeit der Forderung Säumniszuschläge in Höhe von 0,50 € pro volle 50,00 € Hauptforderung.
Die Mahngebühren und die Säumniszuschläge sind mit der Hauptforderung zu überweisen.
Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
