Heiraten im Ausland - Ehefähigkeitszeugnisse

Zum Heiraten im Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige in einzelnen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller / die Antragstellerin seinen / ihren Wohnsitz, bzw. bei Wohnsitz im Ausland, seinen / ihren letzten Wohnsitz im Bundesgebiet hatte.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Standesamt, welche Unterlagen dem Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beizufügen sind.



Standesamt Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gebühren:

Welche Gebühren fallen an?

40,00 €

 

Kontakte:

05402 404-119
05402 404-118
05402 404-104