Heiraten im Ausland - Ehefähigkeitszeugnisse
Zum Heiraten im Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige in einzelnen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller / die Antragstellerin seinen / ihren Wohnsitz, bzw. bei Wohnsitz im Ausland, seinen / ihren letzten Wohnsitz im Bundesgebiet hatte.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Standesamt, welche Unterlagen dem Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beizufügen sind.
Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gebühren:
40,00 €
Kontakte:
