Fundbüro
Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gebühren:
Verlierer: Holt der Verlierer den Gegenstand innerhalb von 4 Wochen ab, beträgt die Gebühr 10% vom Schätzwert, danach 15%.
Finder: Erwirbt der Finder den Fundgegenstand nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, beträgt die Verwaltungsgebühr 15% des Schätzwertes.
Kontakte:
