Festumzüge

Umzüge bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen (z.B. Laternenumzüge) für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück.

Die Gemeinde Bissendorf wird im Rahmen des Erlaubnisverfahrens angehört. Daher empfiehlt es sich, den Antrag unmittelbar bei der Gemeinde zu stellen.



Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Kontakte:

05402 404-113