Festumzüge
Umzüge bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen (z.B. Laternenumzüge) für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück.
Die Gemeinde Bissendorf wird im Rahmen des Erlaubnisverfahrens angehört. Daher empfiehlt es sich, den Antrag unmittelbar bei der Gemeinde zu stellen.
Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
