Festsetzung der Sockelhöhe

Die Sockelhöhe (Oberkante fertiger Erdgeschossfußboden) wird vor Baubeginn durch die Gemeinde Bissendorf festgesetzt.


Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gebühren:

Je angefangene halbe Arbeitsstunde einschl. Anfahrt von der Dienststelle bzw. von der vorhergehenden Baustelle: 21,50 €
 

Kontakte:

05402 404-208