Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan regelt für einen Bereich der Gemeinde Bissendorf die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Dazu können eine Vielzahl von Festsetzungen getroffen werden. Das kann vom Pflanzgebot für Hecken bis zur Höhe der einzelnen Gebäude reichen. Auch der Anteil der Flächenversiegelung wird ebenso wie die zulässige Nutzung der Gebäude festgesetzt. Die Regelungen in den einzelnen Bebauungsplänen können sehr unterschiedlich sein. Deshalb empfiehlt sich die Einsicht in den entsprechenden Bebauungsplan, wenn Sie etwas bauen wollen oder die Nutzung ändern möchten. Die Bebauungspläne der Gemeinde Bissendorf finden Sie hier.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Es können aber auch Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen gewährt werden.
Für Fragen zu Ihrem Bauvorhaben und dem Bebauungsplan steht Ihnen die Gemeinde Bissendorf gerne zur Verfügung.
Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Athmosphäre bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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