Was sind ökologische Kompensationsflächen?

Veröffentlicht am: 19.01.2026
Autor: Gemeinde Bissendorf

kompensation_brockmanns_wegKompensationsflächen wie hier am Brockmannskamp bieten der Natur ökologischen Ausgleich für Eingriffe durch den Menschen.©Gemeinde Bissendorf In Zeiten des Klimawandels und des anhaltenden Verlustes der Biodiversität gewinnt der Schutz natürlicher Lebensräume immer mehr an Bedeutung. Eine Maßnahme, die sowohl von Politik als auch von der Wirtschaft zur Aufrechterhaltung der ökologischen Balance zunehmend genutzt wird, sind sogenannte „ökologische Kompensationsflächen“. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff, welche rechtlichen Grundlagen gibt es für ihre Umsetzung in Niedersachsen und wie setzt die Gemeinde Bissendorf diese Vorgaben um?

Ökologische Kompensationsflächen sind Gebiete, die zur Ausgleichung von Eingriffen in die Natur und Landschaft geschaffen und, je nach Gestaltung, gepflegt werden. Ziel dieser Flächen ist es, den Verlust von ökologischen Funktionen, der durch menschliche Eingriffe wie Bauprojekte oder Infrastrukturmaßnahmen entsteht, zu kompensieren. „Einfach gesagt: Wenn wir der Landschaft etwas wegnehmen, zum Beispiel indem wir Flächen versiegeln, müssen wir einen Ausgleich schaffen“, erklärt Ingo Nagel, Leiter des in Bissendorf zuständigen Fachdienst 4. „Dies kann durch die Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen, die Pflege bestehender Flächen oder die Schaffung neuer Lebensräume für Tiere und Pflanzen erfolgen“, ergänzt seine Mitarbeiterin Janine Rhecker.

In Niedersachsen, wie auch in anderen Bundesländern, regeln verschiedene gesetzliche Bestimmungen den Umgang mit Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Schaffung von Kompensationsflächen. Die rechtlichen Grundlagen für ökologische Kompensationsmaßnahmen beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und den jeweiligen Landesgesetzen. In Niedersachsen ist das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NNatSchG) die wichtigste rechtliche Grundlage. Dort wird im Detail geregelt, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Kompensationsflächen geschaffen werden müssen. Das Gesetz sieht vor, dass die Kompensation in der Regel mindestens denselben ökologischen Wert wie der ursprüngliche Lebensraum bieten muss, um den Verlust der natürlichen Funktionen auszugleichen.

„Diese ökologischen Eingriffe werden nach einem komplexen System berechnet“, so Nagel. „Dem Ergebnis müssen die Kompensationsmaßnahmen entsprechen.“ Das könne sowohl innerhalb des betroffenen Gebiets als auch an einem anderen Ort erfolgen. „In Bissendorf versuchen wir, so viele Flächen wie möglich im Gemeindegebiet auszuweisen“, sagt Nagel. „Dafür haben wir in der Gemeinde einen Kompensationsflächenpool aufgebaut.“ Manchmal lassen sich die Maßnahmen sogar direkt vor Ort integrieren, wie Rhecker aus einem aktuellen Planverfahren berichtet: „Im Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Natberger Feld“ konnten wir beispielsweise entscheidende ökologische Aufwertungen in den Randbereich des Gebiets integrieren.“ Ist das nicht möglich, greifen die Planer auf den Kompensationsflächenpool zu oder kaufen an anderer Stelle Kompensationspunkte ein.

Die konkrete Umsetzung der Kompensation erfolgt in der Regel durch die Schaffung von neuen Lebensräumen, etwa durch die Aufforstung von Wäldern, die Renaturierung von Gewässern oder die Anlage von Feuchtgebieten. Ziel ist es, die jeweiligen Kompensationsmaßnahmen an die spezifischen Anforderungen des Projekts anzupassen - Wald für Wald, Wasser für Wasser, Wiese für Wiese oder auch Mal Baum für Baum. Eine der Kompensation, die allerdings immer wieder auf Unverständnis stößt, ist die „extensive Grünunterhaltung“. Hier wird eine Wiese bewusst der Natur überlassen. „Das soll „ungepflegt“ aussehen und muss unbedingt erhalten bleiben“, erklärt Nagel. Entsprechend ist es Nachbarn verboten, auf diesen Flächen irgendwelche Pflegemaßnahmen durchzuführen. „Die Natur braucht nicht uns, wir brauchen die Natur“, so der Fachdienstleiter.