Wieder Mikrozensus in Bissendorf
Auch in diesem Jahr werden in Bissendorf wieder vom LSN Statistiken zur Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger erhoben.©LSN
Seit 1957 wird in jedem Jahr 1% der Bevölkerung in Privathaushalten nicht nur in Niedersachsen, sondern deutschlandweit ausgewählt und zu den Themen Haushalt, Familienstand, Beruf und Ausbildung sowie zur Wohnsituation befragt. Bei dieser repräsentativen amtlichen Haushaltsbefragung handelt es sich um die „kleine Volkszählung“, besser bekannt als Mikrozensus. Der Mikrozensus wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt, somit auch im Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).
In Niedersachsen werden jährlich ca. 38.000 Haushalte befragt. Unter einem (Privat-)Haushalt wird im Mikrozensus eine Personengemeinschaft verstanden, die zusammenwohnt und eine wirtschaftliche Einheit bildet; unabhängig davon, ob es sich um eine Lebensgemeinschaft, eine Familie oder Haushaltsmitglieder handelt, die nicht in einer Beziehung stehen.
Um eine repräsentative Stichprobe und damit gültige Daten für alle Bevölkerungsgruppen zu erhalten, besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Mikrozensusgesetz. Das heißt, in einem für den Mikrozensus ausgewählten Haushalt müssen alle Personen Auskunft geben, unabhängig davon in welchem Alter sie sind oder in welcher Lebenssituation.
Ausgewählt werden für den Mikrozensus nicht einzelne Personen oder Haushalte, sondern Gebäude und Gebäudeteile, in denen Personen wohnen oder in denen sich Gemeinschaftsunterkünfte befinden. Diese Auswahl geschieht nach einem festgelegten mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Die erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesstatistikgesetz und werden nur für statistische Zwecke verwendet, somit ist die Befragung absolut vertraulich.
Wie in den vergangenen Jahren werden auch in 2026 wieder Befragungen in Bissendorf stattfinden. Um im Vorfeld der Befragung die Gebäudestruktur an den ausgewählten Anschriften sowie die abzuschreibenden Haushalte zu ermitteln, setzt das LSN auch in diesem Jahr in einigen Regionen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort zu Anschriftenklärung ein. Die Erhebungsbeauftragten nehmen hierbei unter anderem Namen von Briefkästen und Klingelschildern auf, führen jedoch selbst keine Interviews durch. Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können. In Zweifelsfällen können sich Haushalte die Legitimation der Erhebungsbeauftragten auch telefonisch vom LSN bestätigen lassen. Servicenummer: Tel. 0511 9898-4455
Das LSN bittet alle auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger, die für ihre Haushalte im Laufe des Jahres 2026 ein Schreiben vom LSN erhalten, um Mitwirkung. Hierbei sind die Auskünfte aller Bevölkerungsgruppen wichtig, unabhängig von ihrer jeweiligen Lebenssituation: Die Angaben von erwerbslosen Personen, Studierenden oder älteren Menschen sind ebenso relevant wie die von Angestellten oder Selbstständigen. Weiterführende Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf der gemeinsamen Plattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter: https://www.mikrozensus.de.
Hintergrund
Welche Daten erhebt der Mikrozensus zu Haushalten in Niedersachsen und wie oft findet diese Erhebung statt?
Der Mikrozensus bezieht sich auf viele verschiedene Lebensbereiche der Bevölkerung. So erfasst er zum Beispiel den Bildungsstand und die Einkommenssituation von Menschen in Deutschland und erlaubt gleichzeitig, diese verschiedenen Bereiche in Relation zu setzen. Durch diese Erhebung soll ein möglichst umfassendes Bild der Lebenssituationen der Privathaushalte gewonnen werden.
Es ist das Ziel dieser Erhebung, die Bevölkerungsstruktur und die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Deutschland und auch in Niedersachsen im Zeitverlauf festzuhalten. Um genaue Ergebnisse zu ermitteln und Veränderungen und Entwicklungen in Haushalten feststellen zu können, findet die Befragung nicht nur einmal, sondern bis zu vier Mal in Folge bei einem Haushalt statt.
Grundsätzlich werden im Mikrozensus persönliche Angaben wie zum Beispiel der Name und die Anschrift erfragt. Solche Daten sind sogenannte Hilfsmerkmale und dienen nur der Organisation der Befragung im LSN. Diese Hilfsmerkmale werden strikt von den restlichen Daten und Erhebungsmerkmalen, also den Antworten der Haushalte auf die gestellten Fragen, getrennt gespeichert, vor Zugriffen geschützt und natürlich vertraulich behandelt. Die Hilfsmerkmale werden gemäß dem Mikrozensusgesetz spätestens nach Abschluss der Aufbereitung der letzten Folgeerhebung gelöscht. Die Erhebungsunterlagen der letzten Befragung werden nach der vollständigen Aufbereitung der Daten vernichtet.
Die Mikrozensusbefragung besteht aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu den Lebensbedingungen und dem Einkommen sowie zur Internetnutzung. Alle Haushalte, die im Mikrozensus befragt werden, füllen das Kernfrageprogramm aus. Haushalte, die im Rahmen sogenannter Unterstichproben ausgewählt worden sind, erhalten zusätzlich einen weiteren Erhebungsteil.
Jährlich werden folgende Daten im Kernfrageprogramm abgefragt:
- Angaben zu den Haushaltsmitgliedern (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migration),
- Erwerbstätigkeit, Beruf und Arbeitssuche,
- Kinderbetreuung,
- Schule, Studium,
- Aus- und Weiterbildung,
- Lebensunterhalt, Einkommen,
- Altersvorsorge und
- Internetnutzung.
Außerdem werden alle vier Jahre auch Daten zur
- Wohnsituation,
- Krankenversicherung,
- zum Pendlerverhalten und
- zur Gesundheit
erhoben.
Weitere Erhebungsteile:
Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung (MZ-LES) enthält vertiefende Fragen zur Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche und Weiterbildung, um zum Beispiel die Ursachen für Befristungen und Arbeitslosigkeit analysieren zu können.
Im Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen (MZ-SILC) liegt der Fokus vor allem auf den Aspekten Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung. Deshalb werden die Kernprogrammfragen zu Wohnsituation und zum Einkommen durch die Erhebung von Daten zu materiellen Entbehrungen, sozialer Teilhabe und Gesundheit vertieft.
Der Erhebungsteil zur Internetnutzung (MZ-IKT) fragt vor allem die Art, Häufigkeit und den Zweck sowie die möglichen Bedenken bei der Internetnutzung ab, um den Digitalisierungsstand der Bevölkerung in Niedersachsen festhalten zu können.
Fragen zur Erwerbstätigkeit und Beschäftigung sowie zu Einkommen und Lebensbedingungen und zur Internetnutzung erhebt nicht nur Deutschland, sondern seit 1968 auch alle EU-Staaten. Die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt, die Einkommensverteilung und Armutsgefährdung sowie die materiellen Entbehrungen, soziale Teilhabe und der Digitalisierungsstand lassen sich dadurch international vergleichen.
Was passiert mit den Daten zu den Privathaushalten in Niedersachsen und wer nutzt sie?
Die Ergebnisse des Mikrozensus in Niedersachsen nutzen vor allem Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und die Öffentlichkeit. Sie dienen dabei als Grundlage für Entscheidungen, Analysen und zur objektiven Meinungsbildung. Gebraucht werden sie zum Beispiel für die Anpassung des Eltern- oder Wohngeldes und der Rente. Auch in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder sowie in den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung fließen die Ergebnisse ein.
Beim Mikrozensus werden die anonymisierten Antworten aller Befragten zusammengefügt, ausgewertet und auf die Bevölkerung der einzelnen Länder sowie die Gesamtbevölkerung Deutschlands hochgerechnet. Gibt es in einer Befragungskategorie nur sehr wenige Fälle, werden die Ergebnisse gesperrt und somit nicht veröffentlicht. Letztendlich ergeben sich also anonyme, zusammengefasste und hochgerechnete Ergebnisse, bei denen Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht möglich sind.
Die Ergebnisse der Mikrozensus-Befragung werden in Form von Tabellen, Pressemitteilungen, Berichten und grafischen Darstellungen auf den Webseiten der statistischen Landesämter und des Bundesamtes sowie in der Datenbank GENESIS-Online veröffentlicht. So stehen die Daten nicht nur interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch der Regierung, dem Parlament, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien zur Verfügung.
