WIR SUCHEN WAHLHELFERINNEN UND WAHLHELFER!
Damit die Abläufe am 13. September und bei einer eventuell erforderlichen Stichwahl gelingen, bedarf es in der Gemeinde Bissendorf des Engagements von mindestens 336 Wahlhelfern und ausreichend Reservisten.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zur Durchführung der Kommunalwahlen am 13.09.2026 sowie einer eventuellen Stichwahl am 27.09.2026 sucht die Gemeinde Bissendorf noch weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Gesucht werden Personen, die bereit sind im Wahlvorstand mitzuwirken. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und zählen die abgegebenen Stimmen aus.
Damit die Abläufe an den Wahlsonntagen in den Kommunen gelingen, bedarf es vieler engagierter Menschen, die sich an diesen Tagen im Dienst der Demokratie ehrenamtlich als Wahlhelfer zur Verfügung stellen. Als Anerkennung des Dienstes wird eine kleine Aufwandsentschädigung in Form eines Erfrischungsgeldes gewährt.
Das Amt kann von jedem bzw. jeder Wahlberechtigten übernommen werden – also von allen Bürgerinnen und Bürgern, die in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen in Niedersachsen eingetragen sind. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der künftigen Stadt- und Gemeinderäte und der Kreistage. Zudem findet die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister und der Landrätin/des Landrats statt.
„Unser Ziel ist es, jeden Wahlvorstand in den 21 Wahlbezirken der Gemeinde Bissendorf am 13. September und bei der gegebenenfalls erforderlichen Stichwahl am 27. September mit acht Personen zu besetzen. Es gibt verschiedene Funktionen – vom Wahlvorsteher über die Schriftführer bis zu den Beisitzern. Außerdem bedarf es ausreichender Vertretungen für den Krankheitsfall“, berichtet Martina Storck, Leiterin Fachdienst 1 Zentrale Aufgaben bei der Gemeinde Bissendorf, welche die Koordination dieser aufwendigen Aufgabe erneut als erfahrene Gemeindewahlleiterin übernimmt.
Die Wahllokale werden am Tag der Kommunalwahlen und der eventuellen Stichwahl von 8 bis 18 Uhr für die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe geöffnet sein. Die Wahlhelfer übernehmen ihre Aufgaben in zwei Schichten – im Idealfall vier von ihnen vormittags und vier nachmittags, mit anschließender gemeinsamer Auszählung der Stimmen.
Martina Storck merkt dazu an: „Um den Ablauf der Wahlen sicherzustellen, kann grundsätzlich jeder Wahlberechtigte als ehrenamtlicher Helfer berufen werden. Wenn sich nicht genug Freiwillige melden, dürfen Wähler dieses Ehrenamt nur ablehnen, wenn sie ausreichende, festgelegte Gründe ins Feld führen können.“
Als Wahlhelfer mitzuwirken ist somit eine Bürgerpflicht – aber eben auch ein Ehrenamt, das viel Spaß machen kann. Der Aufwand ist schließlich überschaubar, die Arbeit im Team macht Spaß, man lernt etwas dazu und kommt in Kontakt.
Weitere Informationen zu diesem Ehrenamt erteilt Frau Martina Storck, Gemeinde Bissendorf, Fachdienst 1 Zentrale Aufgaben, unter Tel. 05402 404-219 oder per E-Mail an storck@bissendorf.de.
