Rechnungsprüfungsamt billigt den Jahresabschluss 2024

Veröffentlicht am: 15.05.2026

Symbolbild Finanzhaushalt©pixabay - istock freeware Der positive Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 der Gemeinde Bissendorf stand bei der aktuellen Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bissendorf auf dem Programm. Kerstin Hanenberg vom Fachdienst 2 – Finanzen berichtete über die erfolgreiche Prüfung des Abschlusses 2024 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück.

Grundsätzlich positiv äußerte sich das Amt zum Jahresabschluss 2024, den Hanenberg dem Ausschuss im Anschluss noch einmal erläuterte. Das Ergebnis des Wirtschaftsjahres kann sich sehen lassen. Statt des angesetzten Minus von gut 2,5 Millionen Euro erwirtschaftete die Gemeinde ein Plus von mehr als 2,3 Millionen Euro. „Dieses erfreuliche Ergebnis ist vor allem auf die überdurchschnittliche positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen“, erklärte Hanenberg. Mit Blick auf die einzelnen Posten zeige sich, dass die Verwaltung meist nur unwesentlich von den angesetzten Zahlen abgewichen war.

Der Rat der Gemeinde Bissendorf hatte sich bereits früh dafür ausgesprochen, anfallende Überschüsse mit Blick auf die anstehenden Bauprojekte an den Grundschulen Wissingen und Bissendorf sowie der Oberschule und der Feuerwehrhäuser in Bissendorf und Schledehausen für die Schuldentilgung einzusetzen. Das Ergebnis lässt sich sehen: Zum Stichtag 31.12.2024 kann die Gemeinde Bissendorf einen langjährigen Tiefstand bei den Schulden vermelden. Seit 2018 wurden knapp 10 Millionen Euro Schulden abgebaut. Damit steht die Gemeinde im niedersachsenweiten Vergleich hervorragend da. „Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 943 Euro liegen wir deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 1133 Euro“, so Hanenberg.

So kam das Rechnungsprüfungsamt auch für 2024 zu dem Ergebnis, dass es keine wesentliche Prüfungsfeststellung gebe, die eine Stellungnahme gegenüber der Kommunalaufsicht erforderlich macht. Nur eine minimal fehlerhafte Rückstellung für die Kreisumlage von 8.000 Euro muss korrigiert werden. Daher sei festzustellen, „dass der Haushaltsplan eingehalten wurde, die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und das Vermögen richtig nachgewiesen ist“, wie das Amt feststellte. Folglich stand der einstimmigen Entlastung von Bürgermeister Guido Halfter nichts entgegen.