Kommunalwahlen 2026: Stimmzettel einfach erklärt

Veröffentlicht am: 25.08.2026

Symbolbild KommunalwahlAm 13. September 2026 sind in Niedersachsen Kommunalwahlen.©iStock Pixabay freeware Wenn am 13. September 2026 in Niedersachsen die Kommunalwahlen stattfinden, sind auch alle Wahlberechtigten in Bissendorf zur Wahlurne gerufen. Zwischenzeitlich sollten alle im Wählerverzeichnis registrierten Personen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Gewählt werden der Gemeinderat in Bissendorf sowie der Kreistag im Landkreis Osnabrück. In Direktwahl werden zudem das Bürgermeisteramt in Bissendorf und der Posten der Landrätin oder des Landrats bestimmt. Sollte bei den Direktwahlen im ersten Wahlgang kein Kandidat mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten, gibt es am 27. September 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Kandidaten des ersten Wahlgangs.

Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung hat verschiedene Videos erstellt, die die allgemeinen Themen „Kommune“ und „Kommunalwahlen“ sowie spezielle Aspekte der Wahl beleuchten.

Video: Was ist eine Kommune? Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen

Thema „Briefwahl“:

Die Wahllokale sind jeweils zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss dies ausdrücklich beantragen. Wie man in Bissendorf die Briefwahlunterlagen erhält, wird hier erklärt: Briefwahl in Bissendorf

Video: Wie funktioniert die Briefwahl? Kommunalwahl in Niedersachsen 2026

Wie wird gewählt?

Gerade für Erstwähler können die Stimmzettel auf den ersten Blick etwas verwirrend sein. Für die Wahl der Vertretungen (im aktuellen Fall der Kreistag und der Gemeinderat) gilt ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des „Kumulierens“ und des „Panaschierens“. Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einer Liste, d. h. einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit oder einer einzigen Bewerberin bzw. einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Das bezeichnet man als „Kumulieren“ = Stimmenhäufung.

Die Stimmen können aber auch auf mehrere Listen und/oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Diese Wahl wird als „Panaschieren“ = Stimmenverteilung bezeichnet. Es ist jede denkbare Kombination bei der Stimmabgabe möglich, sofern insgesamt nicht mehr als drei Stimmen vergeben werden. Es können auch weniger als drei Stimmen vergeben werden.

Sofern neben der Wahl zu den kommunalen Vertretungen auch die Wahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters stattfindet, wird sie nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für jede dieser Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Video: Wie fülle ich den Stimmzettel aus? Kommunalwahl in Niedersachsen 2026

Wie bei jeder Wahl sind Stimmzettel nur dann gültig, wenn sie ausschließlich die erlaubte Zahl an Kreuzen an den dafür vorgesehenen Stellen enthalten. Weitere Eintragungen, Kommentare oder Zeichnungen machen den Stimmzettel ungültig.