Fakten zur Führerscheinumstellung

Veröffentlicht am: 16.01.2026

Führerschein Symbolbild@Gemeinde Bissendorf Aktuelle erreichen das Meldeamt der Gemeinde Bissendorf vermehrt Anfragen zur Führerscheinumstellung. Die folgende Übersicht soll Orientierung schaffen:

  • Jede Bürgerin, die/jeder Bürger, der nach 1953 geboren ist und noch einen Papierführerschein hat (egal ob Pink oder Grau) muss dieses Dokument schnellstmöglich umtauschen!
  • Jede Bürgerin, die/jeder Bürger, der nach 1953 geboren ist und einen Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum in den Jahren 1999 bis 2001 (Nr. 4a) hat, muss diesen bis zum 19.01.2026 (!) umgetauscht haben.
  • Jede Bürgerin, die/jeder Bürger, der nach 1953 geboren ist und einen Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum in den Jahren 2002 bis 2004 (Nr. 4a) hat muss diesen bis zum 19.01.2027 umgetauscht haben (die Betroffenen haben also noch ein ganzes Jahr Zeit).

Die Gemeinde Bissendorf weist darauf hin, dass zur Bearbeitung ein Termin beantragt werden muss.

Buchungen sind über den Link https://www.bissendorf.de/Rathaus/Buergerservice/Online-Terminvergabe.htm?

oder über den QR-Code

unter der Dienstleistungs-Kategorie -> Antrag Fahrerlaubnis/Führerschein möglich.

„Zur Beantragung werden ausschließlich ein aktuelles Passfoto, der aktuelle Führerschein und der Personalausweis benötigt“, erklärt Yannik Hengelbrock, Fachdienst 3, Ordnung und Soziales.

Ihre Gemeinde Bissendorf!