Änderung der Gebühren für Personalausweise
Heute verkündet: Ab dem 7. Februar 2026 ändern sich die Preise für Personalausweisanträge. Foto: Gemeinde Bissendorf
Die neue Gebühr für einen Personalausweis, dessen Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, liegt bei 27,60 Euro. Für alle anderen regulären Personalausweise mit zehn Jahren Gültigkeit zahlen die Antragsteller 46,00 Euro.
Grundlage dieser Gebührenänderung sind die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO), denen der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat. Das Gesetz wurde heute (06.02.2026) im Bundesgesetzblatt. Teil 1, Nr. 31, verkündet.
