Änderung der Gebühren für Personalausweise

Veröffentlicht am: 06.02.2026
Die Preise für Anträge auf einen Personalausweis werden sich ab dem 7. Februar 2026 wie folgt ändern:

Personalausweis SymbolbildHeute verkündet: Ab dem 7. Februar 2026 ändern sich die Preise für Personalausweisanträge. Foto: Gemeinde Bissendorf Die neue Gebühr für einen Personalausweis, dessen Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, liegt bei 27,60 Euro. Für alle anderen regulären Personalausweise mit zehn Jahren Gültigkeit zahlen die Antragsteller 46,00 Euro.

Grundlage dieser Gebührenänderung sind die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO), denen der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat. Das Gesetz wurde heute (06.02.2026) im Bundesgesetzblatt. Teil 1, Nr. 31, verkündet.