Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird unter anderem für das Betreiben von Spielgeräten und die Durchführung gewerblicher Vergnügungssteuerveranstaltungen (zum Beispiel Tanzveranstaltungen) erhoben.

Die Höhe der einzelnen Steuersätze ist in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bissendorf geregelt.



Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
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Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
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oder nach Terminvereinbarung.

Kontakte:

05402 404-110