Fundbüro
Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:
https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6600/show
Gebühren:
Verlierer: Holt der Verlierer den Gegenstand innerhalb von 4 Wochen ab, beträgt die Gebühr 10% vom Schätzwert, danach 15%.
Finder: Erwirbt der Finder den Fundgegenstand nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, beträgt die Verwaltungsgebühr 15% des Schätzwertes.
Kontakte: