Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Bissendorf

Informationen zur Förderrichtlinie und Antragstellung

Mit der Förderrichtlinie möchte die Gemeinde Bissendorf einen Beitrag zum Klimaschutz im Gemeindegebiet leisten. Für den Förderzeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 stehen 100.000 Euro zur Verfügung. Das Förderbudget ist begrenzt auf 20.000 Euro für Batteriespeicher und 80.000 Euro für Steckersolargeräte, Lastenfahrräder sowie die Anlage von Dachbegrünung.

Der Fördertopf für Batteriespeicher i.H.v. 20.000 Euro ist aufgebraucht. Antragstellungen für Batteriespeicher sind somit nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bissendorf
  • Eingetragene Vereine mit Vereinssitz in der Gemeinde Bissendorf

Was wird gefördert?

Die Gemeinde Bissendorf fördert die folgenden Gegenstände aus den Bereichen Energie, Mobilität und Regenwasser mit einem einmaligen Zuschuss.

Steckersolargeräte
Steckersolargeräte sind auch als Balkon-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke bekannt und sind besonders für Mieterinnen und Mieter von Wohnungen attraktiv. Der gewonnene Strom wird über eine spezielle Einspeisesteckdose in den Haushaltsstromkreis eingespeist und kann direkt verbraucht werden. Weitere Informationen über den Kauf und zur Installation von Balkonkraftwerken bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.

Batteriespeicher
Der durch Photovoltaikanlagen produzierte Strom wird direkt verbraucht oder in das öffentliche Netz eingespeist. Durch einen Batteriespeicher kann der eigens gewonnene Strom teilweise gespeichert werden und auch zu Zeiten verbraucht werden, wenn die Sonne nicht scheint. Weitere Informationen bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.

Lastenfahrräder mit und ohne batterieelektrische Unterstützung
Die Gemeinde Bissendorf fördert Lastenfahrräder ohne batterieelektrische Unterstützung sowie E-Lastenfahrräder, Lasten-Pedelecs und Lasten-S-Pedelecs mit batterieelektrischer Unterstützung. Eines haben die unterschiedlichen Räder gemeinsam, sie können einen PKW ersetzen. Die Fahrt zur Arbeit, der Transport von sperrigem Gepäck oder ein Großeinkauf können problemlos mit einem Lastenfahrrad erledigt werden.

Anlage von Dachbegrünung
Gründächer haben viele Vorteile: Unter anderem bieten sie einen Lebensraum für Tiere, nehmen Regenwasser auf und verbessern die Luftqualität. Die Gemeinde Bissendorf fördert sowohl die Materialien zur Bepflanzung des Daches als auch die Beauftragung einer Firma. Antragstellende können somit auch selbst ihr Dach bepflanzen.

Wie hoch sind die Fördersummen?

Die Höhe der Förderung, die als einmaliger Zuschuss ausgezahlt wird, ergibt sich wie folgt:

Steckersolargeräte      -           Festbetrag von 200 Euro

Batteriespeicher         -           150 Euro je Kilowattstunde, maximal 1.000 Euro

Lastenfahrräder          -           Festbetrag von 500 Euro

E-Lastenfahrräder
Lasten-Pedelecs          -           Festbetrag von 1.000 Euro
Lasten-S-Pedelecs

Dachbegrünung           -           10 Euro je Quadratmeter, maximal 1.000 Euro

Bitte beachten Sie, dass die Gegenstände erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erworben werden dürfen bzw. ein Auftrag erteilt werden darf.

Wann können Anträge gestellt werden?

Anträge können ab dem 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 gestellt werden.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Schritt 1: Antrag stellen

Der Förderantrag wird ausgefüllt und persönlich, postalisch oder per E-Mail bei der Gemeinde Bissendorf eingereicht.

Bitte beachten:

  • Die voraussichtlichen Kosten sind zwingend anzugeben.
  • Sofern vorhanden, kann dem Förderantrag ein Kostenvoranschlag beigefügt werden.
  • Dem Antrag für die Anlage einer Dachbegrünung ist ein Foto der zu bepflanzenden Fläche beizufügen.
  • Eine Förderung von bereits erworbenen Gegenständen oder bereits geschlossenen Verträgen zum Kauf von Gegenständen oder zur Herstellung ist ausgeschlossen!
  • Der Antrag muss nicht unterschrieben werden.

Schritt 2: Antragsprüfung

Die Gemeinde Bissendorf prüft den Förderantrag.

Bitte beachten:

  • Die Gemeinde Bissendorf ist bemüht Anträge zeitnah zu bearbeiten. Dennoch kann es zu Wartezeiten kommen.
  • Es gilt das Windhundprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“). Dies bedeutet, dass vollständig eingereichte Anträge nach Eingangsdatum der Reihenfolge nach bearbeitet und bewilligt werden.

Schritt 3: Ausstellung des Bewilligungsbescheides

Sind die Förderbedingungen erfüllt, erhält der Antragstellende einen Bewilligungsbescheid. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann der Gegenstand erworben oder eine Firma beauftragt werden (bei Dachbegrünung und Batteriespeicher möglich).

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf der Gegenstand erworben oder eine Firma beauftragt werden.

Bitte beachten:

  • Der Antragstellende hat bis zu sechs Monate Zeit, den Gegenstand zu erwerben. Wird eine Firma für die Installation eines Batteriespeichers oder die Anlage einer Dachbegrünung beauftragt, muss das Projekt innerhalb der sechs Monate abgeschlossen sein.

Schritt 4: Einreichen des Verwendungsnachweises

Mit dem Bewilligungsbescheid erhält der Antragstellende einen auszufüllenden Verwendungsnachweis. Mit diesem reicht der Antragstellende eine Rechnung des erworbenen Gegenstandes oder der beauftragten Firma ein.

Der Verwendungsnachweis ist im Original (mit Unterschrift) persönlich oder postalisch einzureichen.

Bitte beachten:

  • Bei der Anlage einer Dachbegrünung ist ein Foto des bepflanzten Daches beizufügen.

Schritt 5: Auszahlung der Förderung

Der Verwendungsnachweis und die Rechnung werden von der Gemeinde Bissendorf geprüft. Im Anschluss wird dem Antragstellenden die Fördersumme ausgezahlt.   

Wichtige Hinweise

  • Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf der Gegenstand erworben oder eine Firma beauftragt werden.
  • Es wird ausschließlich die Neuanschaffung gefördert. Privatkäufe sind somit nicht förderfähig.
  • Es wird ausschließlich der Kauf gefördert. Leasing- oder Mietmodelle sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Für jeden Fördergegenstand ist ein eigener Förderantrag auszufüllen und einzureichen.
  • Für jeden Fördergegenstand darf nur ein Antrag je Haushalt bzw. eingetragenen Verein eingereicht werden.
  • Die aufgeführten „Informationen zur Förderrichtlinie und Antragstellung“ stellen eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie dar und ersetzen diese nicht. Die Förderbedingungen und weitere Hinweise zur Antragstellung sind der Förderrichtlinie der Gemeinde Bissendorf zu entnehmen.

Kontaktdaten

Mona Berstermann        05402 404 206                  foerderung@bissendorf.de

Janine Rhecker              05402 404 207                  foerderung@bissendorf.de

Monika Dependahl        05402 404 211                  foerderung@bissendorf.de