Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Bissendorf

Informationen zur Förderrichtlinie und Antragstellung

Mit der Förderrichtlinie möchte die Gemeinde Bissendorf einen Beitrag zum Klimaschutz im Gemeindegebiet leisten. Für den Förderzeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 stehen 100.000 Euro zur Verfügung. Das Förderbudget ist begrenzt auf 20.000 Euro für Batteriespeicher und 80.000 Euro für Steckersolargeräte, Lastenfahrräder sowie die Anlage von Dachbegrünung.

Der gesamte Fördertopf i.H.v. 100.000 Euro ist aufgebraucht. 
Die bisher eingegangenen Förderanträge und Verwendungsnachweise werden bearbeitet.
Weitere Anträge können nicht mehr gestellt werden.
 

Wie läuft die Bearbeitung der eingereichten Förderanträge ab?

Schritt 1: Antrag wurde gestellt

Schritt 2: Antragsprüfung

Die Gemeinde Bissendorf prüft den Förderantrag.

Bitte beachten:

  • Die Gemeinde Bissendorf ist bemüht Anträge zeitnah zu bearbeiten. Dennoch kann es zu Wartezeiten kommen.
  • Es gilt das Windhundprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“). Dies bedeutet, dass vollständig eingereichte Anträge nach Eingangsdatum der Reihenfolge nach bearbeitet und bewilligt werden.

Schritt 3: Ausstellung des Bewilligungsbescheides

Sind die Förderbedingungen erfüllt, erhält der Antragstellende einen Bewilligungsbescheid. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann der Gegenstand erworben oder eine Firma beauftragt werden (bei Dachbegrünung und Batteriespeicher möglich).

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf der Gegenstand erworben oder eine Firma beauftragt werden.

Bitte beachten:

  • Der Antragstellende hat bis zu sechs Monate Zeit, den Gegenstand zu erwerben. Wird eine Firma für die Installation eines Batteriespeichers oder die Anlage einer Dachbegrünung beauftragt, muss das Projekt innerhalb der sechs Monate abgeschlossen sein.

Schritt 4: Einreichen des Verwendungsnachweises

Mit dem Bewilligungsbescheid erhält der Antragstellende einen auszufüllenden Verwendungsnachweis. Mit diesem reicht der Antragstellende eine Rechnung des erworbenen Gegenstandes oder der beauftragten Firma ein.

Der Verwendungsnachweis ist im Original (mit Unterschrift) persönlich oder postalisch einzureichen.

Bitte beachten:

  • Bei der Anlage einer Dachbegrünung ist ein Foto des bepflanzten Daches beizufügen.

Schritt 5: Auszahlung der Förderung

Der Verwendungsnachweis und die Rechnung werden von der Gemeinde Bissendorf geprüft. Im Anschluss wird dem Antragstellenden die Fördersumme ausgezahlt.  

Downloads: Förderrichtlinie, Datenschutz

Kontaktdaten

Mona Berstermann        05402 404 206                  foerderung@bissendorf.de

Janine Rhecker              05402 404 207                  foerderung@bissendorf.de

Monika Dependahl        05402 404 211                  foerderung@bissendorf.de