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Wappen der Gemeinde Bissendorf Gemeinde Bissendorf
Der Bürgermeister
Kirchplatz 1
D-49143 Bissendorf
Telefon: +49 5402 404-0
Telefax: +49 5402 404-133
E-Mail: info@bissendorf.de
(kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG)

Ansprechpartner:

Stefan Hülsmann


Allgemeine Öffnungszeiten:

Gemeindeverwaltung Bissendorf
Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf
Tel. 05402 404-0

montags bis freitags
von 09:00 bis 12:00 Uhr
montags zusätzlich
von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Bürgerbüro Schledehausen
Bergstr. 19, 49143 Bissendorf
Tel. 05402 404-800

montags, mittwochs, freitags, samstags
von 09:00 bis 12:00 Uhr
montags zusätzlich
von 15:00 bis 18:30 Uhr

Bankverbindungen:

Gemeinde Bissendorf, Gemeindekasse

Kontonummer: 9 502 402
Bankleitzahl: 265 501 05
Sparkasse Osnabrück
BIC: NOLADE22XXX
IBAN: DE65 2655 0105 0009 5024 02

Kontonummer: 150 077 4000
Bankleitzahl: 265 659 28
Volksbank GHB eG
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Urheber- und Schutzrechte

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Datenschutz

Für uns ist der Schutz Ihrer Privatsphäre wichtig. Deshalb werden Ihre persönlichen Daten nur gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften erhoben und verwendet. 

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung der Gemeinde Bissendorf

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Bildernachweis

Die Gemeinde Bissendorf dankt allen, die zu der bildlichen Darstellung von Bissendorf beigetragen haben. Dazu gehören u. a. Werner Kallmeyer, Erich Avermann, Wilfried Langhans, Uwe Lewandowski, Elvira Parton, Bärbel Recker-Preuin, Stefanie Preuin, Gert Westdörp, Egmont Seiler, Swaantje Hehmann, Manuel Wiemann, Claudia Sarrazin, Niklas Schulte, Anke Herbers-Gehrs, Fabian Finaske, Leon Streib, Dennis Wermann und die Beschäftigten der Gemeinde Bissendorf. Darüber hinaus wurden die Fotodienste www.pixabay.de (Nutzungsbedingungen) und www.pixelio.de (Nutzungsbedingungen) verwendet.

Rechtswirksamkeit elektronischer Kommunikation

Zugangseröffnung gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in Verbindung mit § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Gemeinde Bissendorf hat die elektronische Kommunikation für Verwaltungsverfahren eröffnet, entsprechend unseren Grundsätzen zur elektronischen Kommunikation.

Als virtuelle Poststelle wird das Produkt "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) www.egvp.de verwendet. Damit besteht die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen und vertraulichen (verschlüsselten) elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. Es bietet die Möglichkeit, die Gemeindeverwaltung Bissendorf sowie alle weiteren teilnehmenden Gerichte und Behörden zu erreichen.

Hinweis: Die eMail-Adresse des Impressums oder sonstige eMail-Adressen in diesem Internetauftritt sind nicht als Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente geöffnet, sofern dieses nicht im Einzelfall anderes und besonders gekennzeichnet ist.

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Aufsichtsratsvorsitzender/Chairman of the supervisory board: Gunther Schmidt
Gerichtsstand: Amtsgericht Osnabrück
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