Abmeldung - Wegzug ins Ausland

Personen, die aus einer Wohnung ausziehen, sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden, wenn sie an Stelle der bisherigen keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Abmeldungen sind also nur noch erforderlich

  • bei Wegzug ins Ausland oder
  • bei Aufgabe einer Nebenwohnung.

In allen anderen Fällen reicht es aus, sich am neuen Wohnort mit den notwendigen Unterlagen anzumelden. Von dort aus wird anschließend die Abmeldung der aufgegebenen Wohnung automatisch veranlasst.

Die Anmeldung kann sowohl im Rathaus in Bissendorf als auch im Bürgerbüro in Schledehausen während der jeweiligen Sprechzeiten vorgenommen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu online einen Termin > Online-Terminvergabe



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