Bebauungsplan Nr. 152.1 "Schledehausen-Am Berg"

Bebauungsplan Nr. 152.1 „Schledehausen-Am Berg“

Öffentliche Bekanntmachung

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 152.1 „Schledehausen-Am Berg“

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 dem Entwurf des Bebauungsplans 152.1 „Schledehausen-Am Berg“ bestehend aus der Planzeichnung nebst Begründung mit den obenstehend aufgeführten Fachbeiträgen zugestimmt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, da die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Die Gemeinde Bissendorf sieht im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ab. Die Gemeinde Bissendorf macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, die Beteiligungsfristen im Verfahren zu verkürzen und führt eine einmonatige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. 

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 152.1 „Schledehausen-Am Berg“ mit Begründung nebst obenstehend aufgeführten Fachbeiträgen erfolgt in der Zeit

vom 17. Juli 2025 bis einschließlich 18. August 2025

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bissendorf unter 

www.bissendorf.de/Planen-Bauen/Bauleitplanverfahren.htm?

und der Überschrift des jeweiligen Bauleitplanverfahrens.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Dienststunden einzusehen:

montags                   09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags                  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs                 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags              09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax). Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.