380-kV-Höchstspannungsleitung

Planfeststellungsverfahren

für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Wehrendorf-Gütersloh,

Abschnitt GA 4 Umspannanlage Lüstringen – Umspannanlage Wehrendorf

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist:

  • Die Errichtung und der Betrieb eines 380-kV-Höchstspannungskabels (Bl. 4252) vom Punkt Stockumer Berg bis zur Kabelübergabestation (KÜS) Krevinghausen auf einer Länge von insgesamt 10,4 Kilometern.
  • Die Errichtung und den Betrieb der KÜS Krevinghausen (Stations-Nr. 01233). Die KÜS stellt den Übergangspunkt zwischen dem Erdkabel Bl. 4252 und der Freileitung Bl. 4211 dar und liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bissendorf.
  • Der Neubau und der Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4211 von der KÜS Krevinghausen bis zur Umspannanlage (UA) Wehrendorf auf einer Länge von 6,3 km. Die Freileitung besteht aus 20 Stahlgittermasten; diese tragen die Nummern 20 nach der KÜS Krevinghausen bis zur Nummer 1 an der UA Wehrendorf. 
  • Der Teilrückbau der 110/220-kV-Freileitung Bl. 2312 auf einer Länge von ca. 12,2 km (Mast 3 bis Mast 49). Die beiden 220-kV-Stromkreise werden von den beiden 380-kV-Stromkreisen der Bl. 4211 und Bl. 4252 ersetzt, sodass die Bl. 2312 von Mast 3 bis Mast 49 redundant wird. Die Bl. 2312 bleibt jedoch ab dem Punkt Schledehausen in Richtung Osten als reine 110-kV-Leitung bestehen.
  • Teiländerung der 110- / 220-kV-Freileitung Bl. 2432. Die 220-kV-Leitung wird komplett durch die neu zu errichtende 380-kV-Leitung ersetzt, sodass dieser Stromkreis komplett zurückgebaut wird. Die Masten der Bl. 2432 bleiben jedoch aufgrund der sich hierauf befindenden zwei 110-kV-Stromkreisen bestehen. Lediglich von Mast 5 bis zum Mast 11 wird die Leitung zurückgebaut um den betrieblich notwenigen Abstand zur KÜS Krevinghausen herzustellen. Die demontierten Masten werden dann in leicht verschobener Trasse durch die Neubaumasten 1005 bis 1011 ersetzt.

Um Trassenkreuzungen mit der Bl. 4211 zu vermeiden werden zudem die Masten 11 bis 15 und 19 bis 25/25A der Bl. 2432 zurückgebaut und durch die Neubaumasten 1011 bis 1015 sowie 1019 bis 1027 ersetzt. Die Bestandsmasten 16 bis 18 bleiben unverändert bestehen.

  • Teilrückbau und Teilneubau der Bl. 0088, da die neu zu errichtende Bl. 4211 zwischen dem Mast 45 und 60 die Trasse der Bl. 0088 nutzt. Die Maste 43 und 44 der Bl. 0088 entfallen, da sie aufgrund der Maststatik und Positionierung ungeeignet sind die beiden 110-kV-Stromkreise auf den Mast 1011 der Bl. 4232 anzuschließen. Die beiden Masten werden folglich durch die Neubaumasten 1043 und 1044 ersetzt.

Am Punkt Stockumer Berg, der den Startpunkt des hier beantragen GA 4 bildet, schließt dieser mit der Erdkabelleitung Bl. 4252 an die in separatem Planfeststellungsverfahren beantragte Teilerdverkabelungsverbindung des GA 3 (UA Lüstringen – KÜS Steingraben) an.

Die Planfeststellungsunterlagen werden in der Zeit vom

30.01.2023 bis einschließlich zum 28.02.2023

unter dem Titel „380-kV-Ltg. Wehrendorf – Gütersloh, GA 4 Lüstringen - Wehrendorf“ auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:  https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben liegen die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der Gemeinde Bissendorf (Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf, Zimmer 211 (Frau Dependahl, Tel. 05402 404-211) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

montags                              09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr

dienstags                            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs                           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags                        09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                               09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sollte aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) das Rathaus der Gemeinde Bissendorf für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sein, kann die Einsicht für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie kann telefonisch unter der Nummer 05402 404-211 oder unter der E-Mail-Adresse dependahl@bissendorf.de vereinbart werden. Sollte das Rathaus während des v.g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet.

Die Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 31.03.2023 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1 in 49143 Bissendorf oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Eingangs. Vor dem 30.01.2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt Ihrer Einwendung nicht versendet.