Grundsteuer

Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes. Das zuständige Finanzamt Osnabrück-Land führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt durch und erlässt den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, der Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde ist.

Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben.

Hebesätze ab 2018:

Grundsteuer A = 370 v.H.

Grundsteuer B = 380 v.H.



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