Grundsteuer
Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes. Das zuständige Finanzamt Osnabrück-Land führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt durch und erlässt den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, der Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde ist.
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben.
Hebesätze ab 2018:
Grundsteuer A = 370 v.H.
Grundsteuer B = 380 v.H.