4. Runde der Lärmaktionsplanung
4. Runde der Lärmaktionsplanung
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG
Mit dieser amtlichen Bekanntmachung wird auf die frühzeitige öffentliche Beteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG der 4. Runde der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Bissendorf hingewiesen. Der räumliche Geltungsbereich der Lärmaktionsplanung der 4. Runde erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet.
Alle Unterlagen können hier eingesehen werden.