Straßensperrungen sorgen für Sicherheit

Veröffentlicht am: 04.02.2025

Sperrung L85 SchledehausenAn der L85 zwischen Schledehausen und Ostercappeln wird derzeit ein Radweg gebaut.©Gemeinde Bissendorf Sie sorgen immer wieder für Unverständnis bei Autofahrern und Anwohnern: Vollsperrungen von Straßen wegen Radwegsanierung und anderen Arbeiten am Straßenrand, wie sie derzeit erneut an der L85 zwischen Schledehausen und Ostercappeln verfügt wurde. Dabei haben sie einen ernsten Hintergrund. Es geht um die Sicherheit der Arbeiter. Vor kurzem wurde beispielsweise der Radweg zwischen Wulften und Belm saniert. Auf gut drei Kilometern Länge galt daher eine Vollsperrung für die gesamte Straße. Aber auch während der Bauphase des neuen Radwegs an der Werscher Straße mussten Autofahrer einen Umweg in Kauf nehmen. Und das führt immer wieder zu Rückfragen bei der Gemeinde.

Grundlage bei der Einrichtung von Baustellen ist die „RSA 21“ – die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“. Diese Richtlinie ist genau das technisch-bürokratische Monster, das der Name erwarten lässt. Viele einzelne Regelungen sind in einem langjährigen Verfahren als Neufassung der 1995 eingeführten „RSA 95“ zu der neuen Richtlinie zusammengefasst worden. Seit Februar 2022 gilt die „RSA 21“ bundesweit.

Im Mittelpunkt steht der Schutz der Arbeiter. Ähnlich wie bei Fahrradfahrern, die mit anderthalb Meter Abstand überholt werden müssen, schafft die „RSA 21“ konkrete Regelungen zum Abstand zwischen dem fließenden Verkehr und den Arbeitern. Je nach Art der Straße und Gegebenheiten vor Ort legt die Richtlinie neben Modifikationen durch Beschilderungen oder Ampelanlagen fest, wie viel Restfahrbahnbreite für den fließenden Verkehr trotz Baustelle verbleiben muss. Kann diese Restfahrbahnbreite nicht sichergestellt werden, muss die Maßnahme unter Vollsperrung erfolgen.

„An Straßen wie der L87 oder der Werscher Straße reicht der Platz aber einfach nicht mehr aus“, erklärt Christian Schwarz. Bei ihm laufen in der Gemeinde Bissendorf die Themen rund um den Straßenbau zusammen. Für die Sperrgenehmigung ist allerdings nicht die Gemeindeverwaltung zuständig. „Die entsprechenden Bescheide müssen die Bauunternehmen beim Landkreis Osnabrück beantragen. Dort wird dann unter anderem auf Grundlage der „RSA21“ entschieden, wie eine Baustelle einzurichten ist.