Neue Regelungen zum Passbild

Veröffentlicht am: 30.04.2025

Volker MentrupVolker Mentrup steht ab dem 1. Mai auf dem Gebiet der Gemeinde Bissendorf als zertifizierter Dienstleister zur Erstellung digitaler Lichtbilder bereit. Foto: Gemeinde Bissendorf Ausgedruckte Lichtbilder für den Personalausweis oder den Reisepass? Das war einmal. Ab dem 1. Mai 2025 dürfen bei Neuausstellungen von sogenannten hoheitlichen Ausweisdokumenten keine papierbasierten Passfotos mehr genutzt werden. Stattdessen müssen alle Bilder durch entsprechend zertifizierten Fotografen oder mittels spezieller Fotoautomaten erstellt werden.

Hintergrund sind die neuen technischen Möglichkeiten der Bildbearbeitung, die es immer leichter machen, digitale oder digitalisierte Bilder zu verändern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Manipulationen durch Techniken wie das sogenannte „Morphing“ zu verhindern, bei dem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden, was die Identitätskontrolle erschwert. Die zertifizierten Fotografen laden die erstellten Lichtbilder in eine gesicherte Cloud hoch. Der Kunde erhält einen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code), mit dem die Behörde das Bild abrufen kann.

In Rathaus Bissendorf wird es wie bisher keinen Fotoautomaten geben. „Die Gemeinde freut sich daher, dass Papier- und Schreibwaren Volker Mentrup, OT Bissendorf, Werscher Str. 7, zertifiziert ist und ab dem 1. Mai 2025 digitale Lichtbilder erstellen kann.“, berichtet Anja Schmidt von der Gemeindeverwaltung. Somit wird auch auf dem Gebiet der Gemeinde Bissendorf ein Dienstleister bereitstehen, der den abgesicherten Service anbietet. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, das Foto an jedem anderen Ort bei einer lizensierten Stelle erstellen zu lassen. Auf der Homepage www.alfo-Passbild.de gibt es eine Übersicht weiterer Fotografen in der Nähe, die biometrische Passfoto erstellen und sicher digital an die Behörden übermitteln.

Das Antragsverfahren selbst hat sich nicht geändert. Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses benötigen Bürgerinnen und Bürger das jetzige Ausweisdokument, eine aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Familienstand ledig, Eheurkunde bei Familienstand verheiratet/verwitwet/geschieden). Die Verwaltungsgebühr muss bei Antragstellung entrichtet werden.

Eine Änderung gibt es ab 1. Mai 2025 noch: Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger ihre neuen Ausweisdokumente direkt per Post an ihre Meldeadresse senden lassen. Für diesen Service wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Für die Beantragung ist eine Terminvereinbarung im Rathaus oder im Bürgerbüro Schledehausen notwendig. Einen Termin können Sie online unter www.bissendorf.de buchen.

Eine Anpassung hinsichtlich der für die Führerscheine zu verwendenden Lichtbilder wurde nicht hinreichend vom Gesetzgeber berücksichtigt, so dass es den Fahrerlaubnisbehörden nicht möglich ist, auf die Cloud zuzugreifen und es auch keine technische Lösung für die Bearbeitung von digitalen Lichtbildern gibt. Daher müssen für die Beantragung/Umstellung von Fahrerlaubnissen weiterhin Papierlichtbilder vorgelegt werden.