Informationen zur Briefwahl bei der kommenden Bundestagswahl
Wählerinnen und Wähler müssen bei der kommenden Wahl auf die Brieflaufzeiten achten!©Pixabay Mit der Entscheidung des Bundespräsidenten, den Bundestag im Nachgang zur gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers aufzulösen und für den 23. Februar 2025 Neuwahlen anzusetzen, haben die Vorbereitungen auf diese Wahl auch in der Gemeinde Bissendorf offiziell begonnen. Dazu gehören neben der Festlegung und Ausstattung der Wahllokale auch die Planung der Briefwahl.
Wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Bissendorf eingetragen ist, kann am Wahltag in einem der 21 Wahllokale der Gemeinde Bissendorf in der Zeit von 8 bis 18 Uhr wählen gehen. Man kann sein Wahlrecht allerdings auch durch Briefwahl ausüben. Der hierzu erforderliche Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können schriftlich unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, durch Telefax, E-Mail (wahlen@bissendorf.de) oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung oder persönlich bei der Gemeinde beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung, eine Beantragung per SMS oder sonstige nicht dokumentierbare elektronische Beantragungsformen (z. B. mittels Instant-Messaging-Diensten wie WhatsApp) ist nicht möglich. Damit die Antragstellerin bzw. der Antragsteller identifiziert werden kann, braucht das Wahlbüro Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum. Sofern der Antrag mit der Post an die Gemeinde gesendet wird, muss er ausreichend frankiert sein.
Aufgrund der verkürzten Vorbereitungsphase weist die Gemeinde allerdings auf einige Unterschiede zu vorherigen Wahlen hin. „Wir können die Briefwahlunterlagen vermutlich erst ab dem 10. Februar 2025 verschicken“, sagt Stefan Hülsmann von der Gemeinde Bissendorf. „Der Grund ist einfach: Wir werden die Stimmzettel voraussichtlich erst Ende der 6. KW bekommen. Folglich ist auch eine Briefwahl im Rathaus vor diesem Zeitpunkt nicht möglich. Ich empfehle daher, am Wahlsonntag die Stimme im Wahllokal abzugeben“, stellt er klar.
Den Antrag auf Briefwahl können Wählerinnen und Wähler allerdings schon früher stellen. „Wir werden Ihnen die Unterlagen schnellstmöglich zusenden“, verspricht Hülsmann und verweist gleichzeitig auf einige gesetzliche Vorgaben: Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlbüro bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.
Die Gemeinde Bissendorf bittet alle Wählerinnen und Wähler, die ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben wollen, die Versandzeiten zu beachten. „Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger, dem Landkreis Osnabrück, eingeht. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl – also am Donnerstag, 20. Februar 2025, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden“, so Hülsmann. Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Anders als in Deutschland muss der Brief in diesem Fall frankiert werden.
Auch eine persönliche Überbringung des Wahlbriefs an den Landkreis Osnabrück - bis zum Wahltag um 18 Uhr - verringert das mit der Briefwahl ggf. verbundene Risiko, dass der Wahlbrief zu spät beim Empfänger eintrifft.
Da Wahlbriefe, die nach 18 Uhr des Wahltags dort eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können, bietet die Gemeinde noch einen weiteren Weg der Stimmabgabe an: die „Briefwahl an Ort und Stelle“. Dazu wird im Rathaus und im Bürgerbüro in Schledehausen eine Möglichkeit geschaffen, direkt nach Erhalt der Unterlagen seine Stimme dort vor Ort abzugeben.